Allgemeinverfügungen
Nach § 29 Abs. 5 Satz 1 GeolDG setzt die zuständige Behörde die Datenkategorie der (nichtstaatlichen) Daten fest, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstättengesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an die zuständige Behörde übermittelt oder übergeben worden sind. Die Festsetzung der Datenkategorien gibt die zuständige Behörde, das Bayerische Landesamt für Umwelt, öffentlich bekannt (§ 29 Abs. 5 Satz 3 GeolDG). Die Veröffentlichung der Bekanntgabe im Internet erfolgt auf Grundlage von § 29 Abs. 5 Satz 4 GeolDG, Art. 41 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG.
Datenkategorisierung gemäß Geologiedatengesetz
Allgemeinverfügung vom 01.07.2021:
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