Geologiedatengesetz
Das Geologiedatengesetz (GeolDG) trat am 30.06.2020 bundesweit in Kraft und löst das bisher geltende Lagerstättengesetz (LagerstG) von 1934 ab. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die geologische Landesaufnahme neu und schafft die Voraussetzung für die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung von geologischen Daten. Ziel ist es, den nachhaltigen Umgang mit dem geologischen Untergrund zu gewährleisten und Geogefahren zu erkennen und bewerten zu können.
Die dauerhafte Verfügbarkeit geologischer Daten und deren öffentliche Bereitstellung ist von zentraler Bedeutung für zahlreiche geologische Aufgaben des Bundes, der Länder sowie für privatwirtschaftliche Interessen. Geologische Daten werden u.a. benötigt für:
- die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen
- die geothermische Nutzung des Untergrundes
- die Einrichtung von Untergrundspeichern
- die Erkennung, Untersuchung und Bewertung von Georisiken,
- Vorhaben in der Bau, - Wasser, - Land - und Forstwirtschaft.