Ursacheneingrenzung
Probenahme zur Ermittlung eines Verursachers bei einem Fischsterben mit unklarer Ursache
Zur Ermittlung des Verursachers bei unbekannter Schadstoffquelle sind zusätzlich zu den Proben im Bereich der toten Fische und der unbelasteten Probe stromaufwärts aus allen nahe und oberhalb gelegenen Zuläufen Proben zu entnehmen.
Hinweise auf mögliche Ursachen bei nicht direkt offensichtlichem Schadstoffeintrag
- Tote Tiere,
- Farbveränderungen,
- Auffälliger Geruch,
- Mitteilungen von Bürgern,
- Schaumbildung,
- Trübungen,
- Veränderter Wasserstand,
- Naheliegende Gebäude.
Zur Ermittlung des Verursachers bei unbekannter Schadstoffquelle aus allen Zuläufen Proben entnehmen

Auch über Drainage- und Abwasserrohre können Schadstoffe in Oberflächengewässer gelangen. Zusätzlich zu der allgemeinen Probenahme aus Fließgewässern (Pfeile 1 bis 4) müssen Proben aus dem Rohrsystem, z. B. an Kanaldeckeln entnommen werden (Pfeile mit den Nrn. 5). Bei uneindeutiger Sachlage hinsichtlich des Entwässerungssystems können nähere Informationen bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.