Dokumentation

Für die Schadensfallbearbeitung sollten folgende Unterlagen zeitnah dem Wasserwirtschaftsamt zusammen mit den Proben übergeben werden:

  • Polizeidienstliche Protokolle (z. B. Erstmeldung / Kurzinformation),
  • Ermittlungsformblatt "Untersuchung von Schadensfallproben" (Seiten 2 bis 4),
  • Bildtafel, Fotos,
  • ageplan mit Probenahmestellen, ggf. Skizze,
  • Sicherheitsdatenblätter von ggf. eingeleiteten Schadstoffen.

Ermittlungsformblatt

Bei dem Ermittlungsformblatt "Untersuchung von Schadensfallproben" (Anlage 3 des Handbuchs tGewA, Download von LfU Homepage) handelt es sich um den Untersuchungsauftrag für das Bayerische Landesamt für Umwelt. In dem Formblatt werden auf den Seiten 2 bis 4 für die Ursachenaufklärung relevante Informationen zum Schadensfallgeschehen sowie zum Gewässer, Wetter und Wasserlebewesen abgefragt.

Lageplan mit Probenahmestellen

Aus dem Lageplan sollte die Bezeichnung der Probeentnahmestellen hervorgehen Beispiel:

(1) Schadstelle/ Einleitstelle,
(2) Fluss unterhalb der Einleitstelle,
(3) Fluss oberhalb der Einleitstelle,
(4) Bach, der in betroffenen Fluss mündet.

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