Dokumentation
Für die Schadensfallbearbeitung sollten folgende Unterlagen zeitnah dem Wasserwirtschaftsamt zusammen mit den Proben übergeben werden:
- Polizeidienstliche Protokolle (z. B. Erstmeldung / Kurzinformation),
- Ermittlungsformblatt "Untersuchung von Schadensfallproben" (Seiten 2 bis 4),
- Bildtafel, Fotos,
- ageplan mit Probenahmestellen, ggf. Skizze,
- Sicherheitsdatenblätter von ggf. eingeleiteten Schadstoffen.
Ermittlungsformblatt
Bei dem Ermittlungsformblatt "Untersuchung von Schadensfallproben" (Anlage 3 des Handbuchs tGewA, Download von LfU Homepage) handelt es sich um den Untersuchungsauftrag für das Bayerische Landesamt für Umwelt. In dem Formblatt werden auf den Seiten 2 bis 4 für die Ursachenaufklärung relevante Informationen zum Schadensfallgeschehen sowie zum Gewässer, Wetter und Wasserlebewesen abgefragt.
Lageplan mit Probenahmestellen
Aus dem Lageplan sollte die Bezeichnung der Probeentnahmestellen hervorgehen Beispiel:
(1) Schadstelle/ Einleitstelle,
(2) Fluss unterhalb der Einleitstelle,
(3) Fluss oberhalb der Einleitstelle,
(4) Bach, der in betroffenen Fluss mündet.