Generelle Probenahme bei Seen und (Fisch-)Teichen

Probenahme bei einem stehenden Gewässer
Generelle Probeentnahmestellen
- Alle Zuläufe,
- Alle Abläufe,
- Offensichtlich vom Schadensfall betroffene Stellen,
- Wenig durchflossenen Bereiche (z.B. Ausbuchtungen im Ufer).