Standortkriterien

Geologische Barriere, Basisabdichtung mit Sickerwasserableitung und Oberflächenabdichtung als Schemabild für die Barrieren zum Schutz des Grundwassers.Barrieren einer Deponie

Bei der Wahl des Standortes ist nach Deponieverordnung (DepV) insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

  • geologische und hydrogeologische Bedingungen des Gebietes (d.h. wasserundurchlässige Schichten) einschließlich eines permanenten zu gewährleistenden Abstandes der Oberkante der geologischen Barriere zum Grundwasserspiegel von 1 m
  • besonders geschützte oder schützenswerte Flächen wie Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Wasservorranggebiete, Wald- und Naturschutzgebiete, Biotopflächen
  • ausreichend Schutzabstand zu sensiblen Gebieten wie zum Beispiel zu Wohnbebauungen, Erholungsgebieten
  • Gefahr von Erdbeben, Überschwemmungen, Bodensenkungen, Erdfällen, Hangrutschen oder Lawinen auf dem Gelände
  • Ableitbarkeit gesammelten Sickerwassers im freien Gefälle

Darüber hinaus muss der Untergrund einer Deponie folgende Anforderungen erfüllen:

  • er muss sämtliche bodenmechanischen Belastungen aus der Deponie aufnehmen können, auftretende Setzungen dürfen keine Schäden am Abdichtungs- und Sickerwassersammelsystem verursachen,
  • der Untergrund der Deponie und der im weiteren Umfeld soll auf Grund seiner geringen Durchlässigkeit, seiner Mächtigkeit und Homogenität sowie seines Schadstoffrückhaltevermögens eine Schadstoffausbreitung aus der Deponie maßgeblich behindern können (Wirkung als geologische Barriere), sodass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Beschaffenheit nicht zu besorgen ist.

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