Folgenutzung
Auch bei einer vorbildlich abgeschlossenen Mülldeponie handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Landschaft, der auch von nachfolgenden Generationen er- und getragen werden muss. Eine Folgenutzung sollte die Akzeptanz der Bevölkerung finden, ohne die technischen Notwendigkeiten außer Acht zu lassen.
Bereits während der Nachsorgephase können Deponien einer breiten Nutzung zugeführt werden.
Beispiele:
- Grünland oder als Weide für Kühe, Schafe, Pferde
- Freizeitpark
- Nutzung als Parkplatz und Lagerfläche
- Aufstandsfläche für Solaranlagen
- Sommerrodelbahn
- Golfplatz
- Skihügel
- Windkraftanlagen
Dabei ist zu beachten:
Die Deponieabdichtungssysteme und Deponieeinrichtungen dürfen nicht beschädigt werden. Die Kontrollen, Nachsorgemaßnahmen und möglicherweise notwendige Sanierungsmaßnahmen haben Vorrang und dürfen nicht behindert werden.
Auf die Explosionsgefahr, die vom Deponiegas ausgehen kann, ist zu achten und entsprechende Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen sind zu treffen.
Durch Setzungen des Deponiekörpers können evtl. Schäden an auf der Deponie errichteten Bauwerken auftreten. Die Bauweise ist darauf auszulegen.
Ein zusätzlicher Wassereintrag muss vermieden werden.