Nachsorge

Ein entscheidender Faktor im Sicherungssystem ist die durchdachte Überwachung und die Nachsorge.

Dabei spielt neben der Fremdüberwachung die das Wasserwirtschaftsamt im Zuge der technischen Gewässeraufsicht durchführt die Eigenüberwachung durch die Deponiebetreiber eine entscheidende Rolle.
Für die Erstellung der Jahresberichte wurde vom LfU Vorlagen für betriebene Deponien und Deponien in der Nachsorge erarbeitet. Welche wasserseitigen Untersuchungen durchzuführen sind, ist in dem Merkblatt Nr. 3.6/2 - "Überwachung von Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich von Abfallentsorgungsanlagen" dargestellt.

Die technischen Regelanforderungen an die Nachsorge von Deponien sind in § 11 ("Nachsorge") und § 12 ("Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen") der Deponieverordnung (DepV) geregelt. Beide Paragrafen verweisen auf Nr. 3 des Anhangs 5 der DepV, in dem u. a. die zur Kontrolle des Emissionsverhaltens der Deponie notwendigen Messeinrichtungen (Nr. 3.1) und das dazugehörige Mess- und Kontrollprogramm (Nr. 3.2) beschrieben werden. Andere Nachsorgeaufgaben betreffen beispielsweise die Kontrolle der Standsicherheit oder den Erfolg von Rekultivierungsmaßnahmen.

Kommt die zuständige Behörde nach Prüfung aller vorliegenden Ergebnisse der Kontrollen nach zu dem Schluss, dass aus dem Verhalten einer Deponie der Klasse 0, I, II, III oder IV zukünftig keine Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit zu erwarten sind, kann sie auf Antrag des Deponiebetreibers die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen aufheben und nach § 11 Abs. 2 DepV i.V.m. § 40 Abs. 5 KrWG den Abschluss der Nachsorgephase feststellen.

Die Kriterien für die Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase werden in Nr. 10 des Anhangs 5 der DepV konkretisiert. Zudem hat der LAGA ATA Ad-hoc Ausschuss "Entlassung von Deponien aus der Nachsorge" in einem Arbeitspapier die "Grundsätze zur Entlassung von Deponien aus der Nachsorge" (Mai 2018) beschrieben.

Arbeitspapier "Grundsätze zur Entlassung von Deponien aus der Nachsorge"

Teilen