Geologische Barriere

Als geologische Barriere wird der unter und im weiteren Umfeld einer Deponie anstehende natürliche Untergrund bezeichnet, der aufgrund seiner Eigenschaften und Abmessungen die Schadstoffausbreitung maßgeblich behindert.

Die geologische Barriere besteht grundsätzlich aus natürlich anstehenden schwach durchlässigen Locker- bzw. Festgesteinen von mehreren Metern Mächtigkeit und hohem Schadstoffrückhaltepotential, die eine über den Ablagerungsbereich hinausgehende flächige Verbreitung aufweisen soll.
Unter dem Ablagerungsbereich soll die geologische Barriere möglichst homogen ausgebildet sein.

Um einen dauerhaften Schutz des Bodens und des Grundwassers sicherzustellen, dürfen Deponien nur errichtet werden, wenn die geologische Barriere und das Basisabdichtungssystem mindestens den Anforderungen nach Anhang 1 Deponieverordnung entsprechen

Erfüllt die geologische Barriere aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit nicht die Anforderungen, kann sie durch technische Maßnahmen künstlich geschaffen, vervollständigt und verbessert werden.

Das Deponieplanum muss so angelegt werden, dass es nach Abklingen der Untergrundsetzungen mindestens 1 Meter über der höchsten zu erwartenden Grundwasseroberfläche liegt.

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