Kontrollen
Während der Betriebs- und Nachsorgephase der Deponie ist durch Eigenkontrollen des Deponiebetreibers nachzuweisen, dass die Anforderungen an das Deponieverhalten eingehalten werden , ein bestimmungsgemäßer Deponiebetrieb erfolgt, und die Funktionstüchtigkeit der Abdichtungssysteme sowie der Grundwasserkontrollbrunnen sichergestellt ist.
Daneben sind folgende Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollen entsprechend Anhang5 DepV durchzuführen und auszuwerten:
- Meteorologische Daten
- Emissionsdaten u.a. Sickerwassermenge, Grund- und Sickerwasserzusammensetzung, Deponiegasemissionen
- Daten zum Deponiekörper
- Grundwasserdaten
Die Länder können Einzelheiten der Eigenkontrollen selbst regeln.
Für die Erstellung der Jahresberichte wurde vom LfU Vorlagen für betriebene Deponien und Deponien in der Nachsorge erarbeitet.
Welche wasserseitigen Untersuchungen durchzuführen sind, ist in dem Merkblatt Nr. 3.6/2 – "Überwachung von Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich von Abfallentsorgungsanlagen" des ehemaligen Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft (heute: Bayerisches Landesamt für Umwelt) dargestellt.
Weiterführende Informationen
- Programme SEBAM - Messdaten qualitativ / quantitativ
- Merkblattsammlung Nr. 3.6/2
- § 36 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Stilllegung und Nachsorge von Deponien - PDF
- Muster für die Erstellung von einheitlichen Jahresberichten für die Anlagenüberwachung von Deponien (Deponie-Jahresbericht), LfU-Deponie-Info - Merkblatt 4 - DOCX