Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser

Mit der Versickerung von Niederschlagswasser wird die Grundwasserneubildung gefördert und die Wassermenge, die oberirdisch abfließen und damit zu Überflutungen führen kann, deutlich begrenzt.

Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) gilt grundsätzlich als Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde bedarf. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) vorzulegen.

Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erfüllt und die Vorgaben der zugehörigen Technischen Regel (TRENGW) eingehalten werden.

Eine flächenhafte Versickerung über bewachsenen Oberboden eignet sich am besten, um das Grundwasser vor möglichen Verunreinigungen zu schützen. Zur flächenhaften Versickerung zählen neben der Muldenversickerung die Versickerung in Sickerbecken. Nach neueren Erkenntnissen sollte die verwendete bewachsene Oberbodenschicht grundsätzlich 20 cm oder mehr betragen.

Versickerungsbecken sind zentrale Versickerungsanlagen. Oberflächenabflüsse des angeschlossenen Einzugsgebiets werden i.d.R. von Regenwasserkanälen aufgenommen und zum Versickerungsbecken geleitet, dort kurzzeitig gespeichert und über eine flächig bewachsene Bodenzone  versickert. Dem Versickerungsbecken kann eine Absetzanlage vorgeschaltet werden. Diese sollte bei angeschlossenen Verkehrsflächen mit Einrichtungen zum Rückhalt von Leichtstoffen ausgerüstet sein, z. B. einer Tauchwand. Zusätzlich zur Versickerung kann bei Versickerungsbecken ein Drosselabfluss vorgesehen werden, wenn eine Anschlussmöglichkeit an ein nachfolgendes System gegeben ist. Flächenhafte Versickerung über bewachsenen Oberboden in einem Sickerbecken

Kann eine flächenhafte Versickerung nicht verwirklicht werden, ist eine linienförmige Versickerung über Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Unterirdischen Versickerungsanlagen ist - zum Schutz von Boden und Grundwasser - in jedem Falle eine ausreichende Vorreinigung vorzuschalten. Für Rigolen werden neben Kiesfüllungen auch Kunststoffelemente angeboten; diese sind in der Anschaffung meist etwas teurer, ermöglichen aber wegen ihrer deutlich höheren Speicherkapazität einen weitaus geringeren Platzverbrauch.

Linienförmige Versickerung über Rigolen in verschiedenen Bauweisen. Die Behandlung kann über eine vorgeschaltete Anlage erfolgen (links) oder über die Reinigungswirkung des bewachsenen Oberbodens in einem Mulden-Rigolen-Element (rechts).

Die punktuelle Versickerung über einen Sickerschacht ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe eine flächenhafte oder linienförmige Versickerung ausschließen.

Auch wenn es sich "nur" um Regenwasser handelt, sind Versickerungsanlagen sorgfältig auszuführen und zu warten, um Störungen oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel Gebäudevernässungen, zu vermeiden.

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