Einleitung in Oberflächengewässer

Grundsätzlich stellt die zielgerichtete Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) vorzulegen.

Vielfach ist jedoch im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) eine Einleitung in oberirdische Gewässer erlaubnisfrei möglich. Die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)" sind einzuhalten. Grundvoraussetzung dabei ist, dass eine Versickerung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.

Im Zusammenhang mit einer Einleitung ist in jedem Falle zu prüfen, ob die Aufnahmefähigkeit des Gewässers ausreichend ist, um Ausuferungen oder Hochwasser zu vermeiden.

Je nach Art des Gewässers und der Herkunft des Niederschlagswassers sind vor der Einleitung Behandlungsanlagen erforderlich, um das Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Anlagen der Regenwasserbehandlung sind zum Erhalt ihrer Funktion regelmäßig zu warten.

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