Benötigte Antragsunterlagen
Im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens sind gemäß Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) mindestens folgende Unterlagen bei der Wasserrechtsbehörde vorzulegen:
- Erläuterung (§ 5)
- Übersichtslageplan (§ 6)
- Lageplan (§ 7)
- Bauzeichnungen (§ 8)
- Eignungsnachweis der zu betreibenden Anlage, der Anlagenteile oder technischen Sicherheitsvorkehrungen (§ 10)
- Bauwerksverzeichnis sowie Angaben über Unterhaltungspflichtige und Kostenbeiträge (§ 11) und
- Grundstücksverzeichnis (§ 12).
Für den Eignungsnachweis (§ 10) von Anlagen der Regenwasserbewirtschaftung sind zum Beispiel erforderlich:
- für Einleitungen in Oberflächengewässer: hydraulische Bewertung des Niederschlagsabflusses nach DWA-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" und qualitative Bewertung des Niederschlagsabflusses nach DWA-Arbeitsblatt A 102-2 "Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen
- für Versickerungsanlagen: Bemessung nach DWA-Arbeitsblatt A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser"
- für technische Anlagen der Regenwasserrückhaltung: Bemessung nach DWA-Arbeitsblatt A 117 "Bemessung von Regenrückhalteräumen".
In vielen Fällen halten die vor Ort zuständigen Wasserrechtsbehörden und Wasserwirtschaftsämter hierfür spezielle Formulare und Checklisten bereit. Grundsätzlich wird empfohlen, den erforderlichen Umfang der Unterlagen vorab in einem Gespräch abzustimmen.