Wasserwirtschaftsämter/allgemeiner amtlicher Sachverständiger
Die Wasserwirtschaftsämter sind die "allgemeinen amtlichen Sachverständigen" für Wasserrechtsverfahren.
Grundsätzlich werden sie von den Wasserrechtsbehörden eingeschaltet, sofern nach der VVWas nicht ausdrücklich andere Sachverständige vorgesehen sind.