Wasserwirtschaftsämter/allgemeiner amtlicher Sachverständiger

Die Wasserwirtschaftsämter sind die "allgemeinen amtlichen Sachverständigen" für Wasserrechtsverfahren.

Grundsätzlich werden sie von den Wasserrechtsbehörden eingeschaltet, sofern nach der VVWas nicht ausdrücklich andere Sachverständige vorgesehen sind.

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