Wasserwirtschaftsämter/allgemeiner amtlicher Sachverständiger

Die Wasserwirtschaftsämter sind die "allgemeinen amtlichen Sachverständigen" für Wasserrechtsverfahren.

Grundsätzlich werden sie von den Wasserrechtsbehörden eingeschaltet, sofern nach der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas) nicht ausdrücklich andere Sachverständige vorgesehen sind.

Teilen