Fachkundige Stellen Wasserwirtschaft
Die Fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft (FSW) sind Teil der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Sie werden bei Wasserrechtsverfahren in folgenden Fällen beteiligt:
- Verfahren nach Art. 70 BayWG
- Fachfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- unter bestimmten Bedingungen für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen nach
- Art. 20 BayWG (Anlagen in oder an Gewässern)
- §§ 72 WHG und Art. 46, 47 BayWG (Überschwemmungsgebiete, Hochwasserabfluss)
- §§ 50 WHG und Art. 31 BayWG (Wasserschutzgebiete)
Listen der fachkundigen Stellen
- Fachkundige Stellen Wasserwirtschaft an den Kreisverwaltungsbehörden (71 Landratsämter) - PDF
- Fachkundige Stellen Wasserwirtschaft der 25 Kreisfreien Städte - PDF