Fachkundige Stellen Wasserwirtschaft

Die Fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft (FSW) sind Teil der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Sie werden bei Wasserrechtsverfahren in folgenden Fällen beteiligt:

  • Verfahren nach Art. 70 BayWG
  • Fachfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
  • unter bestimmten Bedingungen für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen nach
    • Art. 20 BayWG (Anlagen in oder an Gewässern)
    • §§ 72 WHG und Art. 46, 47 BayWG (Überschwemmungsgebiete, Hochwasserabfluss)
    • §§ 50 WHG und Art. 31 BayWG (Wasserschutzgebiete)

Listen der fachkundigen Stellen

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