Sachverständige nach Wasserrecht

Die Wasserrechtsbehörde bedient sich beim Vollzug der Wassergesetze für die Ermittlung des Sachverhalts Sachverständiger. In der Regel sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB, d.h. Landratsämter und kreisfreie Städte) für den Vollzug des Wasserrechts zuständig. Welche Sachverständige im Einzelfall zu beteiligen sind, ist in der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas, Nr. 7.4.5) geregelt.

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