Was getan wird, um den Phosphorgehalt in Gewässern zu verringern
Gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist für jeden Oberflächenwasserkörper mindestens der gute ökologische Zustand zu erreichen. In vielen Fällen muss dafür der Phosphorgehalt durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dabei kann man grob zwischen Maßnahmen bei Punktquellen (z. B. Kläranlageneinleitungen) und bei diffusen Einträgen (z. B. von landwirtschaftlichen Nutzflächen) unterscheiden. Das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der WRRL listet für jeden Oberflächenwasserkörper die Art der Maßnahmen, die dort für den guten ökologischen Zustand erforderlich sind, noch genauer auf.
Im Falle der Einträge aus Kläranlagen stellen bereits die Anforderungen der Abwasserverordnung sicher, dass die Phosphorfracht des Abwassers nach dem Stand der Technik verringert wird. In Bayern sind diese Vorgaben flächendeckend umgesetzt worden. Der Phosphoreintrag in die Gewässer über das Abwasser wurde dadurch bereits deutlich verringert. Durch Abwasser-Ringleitungen an allen großen bayerischen Seen wird außerdem der direkte Eintrag von Phosphor in diese besonders empfindlichen Wasserkörper verhindert. Darüber hinaus wurde bereits eine Reihe von Kläranlagen aus gewässerökologischen Gründen über den Stand der Technik hinaus erweitert, um noch strengere Werte einhalten zu können. Diese weitergehenden Anforderungen werden durch das LfU-Merkblatt 4.4/22 vorgegeben. Auch in den kommenden Jahren werden auf dieser Grundlage noch zahlreiche weitere Maßnahmen bei allen Kläranlagen umgesetzt werden, um zum Erreichen des guten Zustands beizutragen. Daten zur Abwasserreinigung werden regelmäßig von den Kläranlagenbetreibern und den staatlichen Wasserbehörden erhoben. Das LfU veröffentlicht im zweijährlichen Rhythmus einen entsprechenden Lagebericht.
Im Bereich diffuser Phosphoreinträge gibt es zahlreiche Maßnahmen, die eine Verringerung im Fokus haben. Zu nennen ist insbesondere der Erosionsschutz. Bodenabträge müssen aus Gründen des Gewässerschutzes, aber auch des Bodenschutzes möglichst vermieden werden. Auch die Anlage von ganzjährig begrünten Gewässerrandstreifen dient der Verminderung von Phosphoreinträgen. Gewässerrandstreifen haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz und bieten das Potenzial für eine ökologische Aufwertung. Sie dienen als Puffer gegen Stoffeinträge wie Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel oder Oberbodeneintrag und stärken artenreiche Lebens- und Rückzugsräume im und am Gewässer.