Maßnahmenprogramme 2022 bis 2027

Begleitend zu den Bewirtschaftungsplänen werden für jeden Bewirtschaftungszeitraum Maßnahmenprogramme aufgestellt, die alle Maßnahmen aufzeigen, die nach dem aktuellen Kenntnisstand notwendig sind, um die für die Gewässer gemäß WRRL bzw. WHG gesetzten Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele zu erreichen.

Die Entwürfe der Maßnahmenprograme werden einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen (siehe § 35 in Verbindung mit Nr. 1.4 der Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der jeweils geltenden Fassung). Ziel der SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Programms frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im sogenannten Umweltbericht dargestellt. Die SUP wird nach erfolgter Anhörung des Programms und Umweltberichts mit der Veröffentlichung einer Umwelterklärung abgeschlossen.

Am 22.12.2021 wurden die Maßnahmenprogramme für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 und alle Dokumente der SUP im Internet veröffentlicht. Alle für Bayern einschlägigen Unterlagen können hier heruntergeladen bzw. eingesehen werden.

Flussgebiet Donau

Flussgebiet Rhein

Flussgebiet Elbe

Flussgebiet Weser

Hinweis: Das Maßnahmenprogramm der FGG Weser enthält keine Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet Bayerns; das Programm sowie Unterlagen und Ergebnisse zur SUP sind für Bayern daher nicht einschlägig.

Informationen zum Maßnahmenprogramm und den Ergebnissen zur SUP der FGG Weser:

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