Gewässerbelastungen und Risikoanalyse
Bestandsaufnahme
Die sogenannte Bestandsaufnahme umfasst gemäß Artikel 5 WRRL bzw. §§ 3 und 4 Oberflächengewässerverordnung sowie §§ 2 und 3 Grundwasserverordnung die Analyse der Merkmale eines Flussgebiets, insbesondere die Beschreibung und Gliederung der Gewässer, die Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Gewässer sowie die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Nach der erstmaligen Erhebung im Jahr 2004 erfolgte 2013 die erste und 2019 die zweite Überprüfung und Aktualisierung der Bestandsaufnahme.
Die Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme sind, neben den Zustandsbewertungen der Wasserkörper aufgrund von Monitoringdaten, die wichtigste Grundlage der Bewirtschaftungsplanung. Aus der Bestandsaufnahme lassen sich die aktuell wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung ableiten. Die Ergebnisse aus der Überprüfung und Aktualisierung der Bestandsaufnahme werden daher auch in den Bewirtschaftungsplänen für die jeweils nachfolgende Bewirtschaftungsperiode zusammengefasst dargestellt, siehe hierzu Kapitel 2 bis 4 sowie die entsprechenden Karten.
- Methodenband zur Bewirtschaftungsplanung
- Bewirtschaftungspläne für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027