Bewertung der Fließgewässer

Ziel der Überwachung der Fließgewässer ist es, den Zustand der Gewässer zu dokumentieren. Dazu müssen biologische und chemische Untersuchungen nach bestimmten Methoden durchgeführt und ausgewertet werden. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt Kriterien hierfür vor und gewährleistet, dass die Bewertungsergebnisse europaweit vergleichbar sind.

Zur Bewertung nach WRRL werden die Fließgewässer in sogenannte Flusswasserkörper eingeteilt. Ein Flusswasserkörper kann dabei ein Abschnitt eines Fließgewässers sein, oder mehrere, einheitliche Fließgewässer zusammenfassen.

Larve einer Eintagsfliege (Ecdyonurus) Am Gewässergrund lebende Organismen dienen als Indikatoren zur Bewertung des ökologischen Zustands

Die biologische Bewertung der Gewässer erfolgt abhängig vom Gewässertyp. Dadurch wird die naturräumliche und natürliche Ausprägung der Gewässer berücksichtigt. So sollte zum Beispiel ein alpines Gewässer nährstoffärmer und kühler sein, als ein Gewässer im fränkischen Keuper. Informationen zu den verschiedenen Gewässertypen und eine Karte der bayerischen Gewässertypen finden sich am Ende dieser Seite. Die Messlatte für den jeweiligen Gewässertyp orientiert sich am Referenzzustand (vom Menschen weitgehend unbeeinflusster Zustand eines Gewässers), der durch die Untersuchung sogenannter Referenzmessstellen abgeleitet wird (siehe Messnetz > Referenzmessstellen). Nur Gewässer, die wenig vom Referenzzustand abweichen, können sich in einem guten Zustand befinden. Die chemische Bewertung ist unabhängig vom Gewässertyp. Hierfür gelten einheitlich festgesetzte Qualitätsnormen.

Der ökologische Zustand eines Gewässers wird in fünf Zustandsklassen eingeteilt: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht. Um einen guten ökologischen Zustand zu erzielen, müssen Tiere und Pflanzen des Gewässers eine gute Bewertung anzeigen, die physikalisch-chemischen Parameter keine Auffälligkeiten aufweisen und die Konzentrationen spezifischer Schadstoffe unter vorgegebenen Qualitätsnormen liegen.

Der chemische Zustand eines Gewässers wird in nur zwei Stufen eingeteilt: gut und nicht gut. Die Bewertung des chemischen Zustands erfolgt für jene Schadstoffe, die in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) Anlage 8 aufgeführt sind. Für diese sind europaweit einheitliche Qualitätsnormen festgelegt. Des Weiteren wird in Deutschland Nitrat zur Beurteilung des chemischen Zustands herangezogen.

Für erheblich veränderte sowie künstliche Wasserkörper gelten abgeschwächte ökologische Anforderungen. Diese werden als das ökologische Potenzial bezeichnet und berücksichtigen bei der Bewertung die prägende Nutzung am Gewässer. Das ökologische Potenzial wird in vier Potenzialklassen eingeteilt. Die besten gewässerökologischen Verhältnisse werden dabei mit gut und besser beschrieben.

Zusätzlich zu den vier biologischen Qualitätskomponenten und den unterstützenden Komponenten sind für die Bewertung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials auch Schadstoffe zu betrachten, die eine flussgebietsspezifische Relevanz haben. Eine Liste dieser Stoffe findet sich in Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Darin sind Qualitätsnormen genannt, deren Einhaltung überprüft wird. Werden die Umweltqualitätsnormen (UQN) eingehalten, entspricht der ökologische Zustand dem auf Basis der Biokomponenten ermittelten Ergebnis. Bei Überschreitung mindestens einer der festgelegten UQN kann maximal der "mäßige" ökologische Zustand bzw. Potenzial erreicht werden.

Ökologischer Zustand, Ökologisches Verhalten, sowie der chemische Zustand können mittels Farbskala von 'sehr gut' bis 'schlecht' bewertet werden Übersicht über die Bewertung und Einstufung von Oberflächenwasserkörpern

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