Ökokonto

Was ist das Ökokonto?

Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Umsetzung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „auf Vorrat“ , mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ("Eingriffe") ausgeglichen werden können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen. Beispielsweise können Gemeinden mit einem Ökokonto ihre Planungssicherheit erhöhen und Verfahren beschleunigen.

Ökokonten sind freiwillige Vorleistungen ohne rechtliche Bindungswirkung. So lange Ökokontoflächen nicht als Ausgleichsflächen "verbucht" sind, ist auch noch eine anderweitige Verwendung möglich.

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den Agrarumweltprogrammen VNP oder KuLaP für die Umsetzung der "Ökokontomaßnahme" führt dazu, dass diese nicht als Ökokontomaßnahme anerkannt werden kann oder dass spätestens zum Zeitpunkt der Abbuchung vom Ökokonto (Ökokontofläche wird Ausgleichs- oder Ersatzfläche) die Fördermittel zurückzuzahlen sind.

Wenn ein Eingriffsvorhaben durch eine Ökokontomaßnahme kompensiert werden soll, werden die Ökokontoflächen zur Ausgleichs- oder Ersatzfläche umgewidmet. Die Fläche ist dann verbindlich zu sichern und die Maßnahme dauerhaft zu erhalten.

Sie planen ein Ökokonto? Dann lesen Sie im nachfolgenden Ablaufschema, welche Schritte für ein Ökokonto nach Naturschutzrecht erforderlich sind

Informationen und Hinweise zu einem Ökokonto nach Baurecht finden Sie unter

Informationen zu Beantragung, ökologischer Verzinsung und Veröffentlichung der Flächen

Wer eine Ökokontomaßnahme beantragen möchte, muss sich an die untere Naturschutzbehörde wenden. Allgemeine Informationen nachfolgend:

Sofern auf als geeignet eingestuften Flächen Maßnahmen durchgeführt werden, kann dies bis zur Abbuchung ökologisch verzinst werden.

Flächen und Daten im Ökoflächenkataster inkl. der Ökokonten sind einsehbar, z.B. im BayernAtlas oder UmweltAtlas Bayern, siehe unter:

Die rechtlichen Grundlagen sind zusammengestellt unter:

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