NATURA 2000 - Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
(Anhänge II, IV, V FFH-RL)
Die FFH-RL enthält drei Anhänge mit zu schützenden Arten:
- Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen". Darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, für die aufgrund ihrer Gefährdungssituation eine besondere Verantwortung besteht. Die Habitate der Arten des Anhangs II sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen die wesentlichen Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000.
- Anhang IV, der in Bezug zu den Artikeln 12 und 13 der FFH-Richtlinie steht, enthält streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Für diese Arten gilt der unmittelbare Schutz auch außerhalb von NATURA 2000-Gebieten.
- In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 der FFH-Richtlinie die Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Darunter sind vor allem im Wasser lebende nutzbare Arten (viele Fische wie zum Beispiel Äsche, Huchen oder Edelkrebs und Flussperlmuschel). Aber auch die Torfmoosarten, Arnika oder Weinbergschnecke, gehören zu den Arten des Anhangs V.
Das Bundesamt für Naturschutz gibt für Deutschland 281 Arten an, die in den Anhängen II, IV und V aufgeführt sind (Stand: 24.10.2019). Diese Zahl ist bereinigt um doppelte Zählungen, da viele Arten zugleich in zwei Anhängen aufgeführt sind. Im Anhang II sind für Deutschland 138 Arten genannt. Darin sind auch Arten enthalten, die ausgestorben oder verschollen sind. Für Bayern sind in den drei genannten Anhängen 202 Tier- und Pflanzenarten relevant. Diese Zahl gibt die Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V wieder (bereinigt um doppelte Auflistungen in verschiedenen Anhängen), für die Bayern im Rahmen des FFH-Berichts gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie eine Bewertung der Erhaltungszustände vorgenommen hat. Bezogen auf Bayern sind derzeit 88 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II von Bedeutung. Davon sind 9 Arten prioritär.
In Bayern kommen 96 Tier- und Pflanzenarten vor, die im Anhang IV aufgeführt sind. Davon sind 48 Arten zugleich Bestandteil des Anhangs II. Als Beispiel ist der Frauenschuh zu nennen. Im Anhang V sind für Bayern 75 Arten relevant. Als umfangreiche Gruppe mit 31 Arten ragen die Torfmoose hervor. 9 Arten sind zugleich im Anhang V und Anhang II aufgelistet. Es handelt sich dabei um den Steinkrebs, ansonsten um Fische wie beispielsweise Rapfen, Huchen oder Zingel.
Die Übersicht für Deutschland ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlicht:
Für Bayern gilt folgende Referenzliste der Anhänge II, IV und V:
- Bayerische Referenzliste der Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie - PDF
NATURA 2000 - Tier- und Pflanzenarten
- Amphibien - PDF
- Schmetterlinge - PDF
- Fische - PDF
- Käfer - PDF
- Libellen - PDF
- Mollusken - PDF
- Säugetiere - PDF
- Pflanzen - PDF