NATURA 2000 Bayern - Vogelschutz-Richtlinie

Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union.

Die Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG ist - neben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG - Grundlage für die Errichtung des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung NATURA 2000. Dieses Netz zielt darauf ab, die biologische Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erhalten. Ziel der Vogelschutz-Richtlinie ist es, sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union heimisch sind und ihre Lebensräume langfristig zu erhalten. Es sind für alle heimischen Vogelarten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu treffen. Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind.

Der Beitrag der Vogelschutz-Richtlinie zu NATURA 2000 sind die Vogelschutzgebiete. Zu Vogelschutzgebieten erklären die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wichtige Gebiete für den Vogelschutz. Wesentlich bei der Entscheidung sind die Vogelarten des Anhangs I und die dort nicht genannten Zugvogelarten gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie. Es werden flächenmäßig geeignete und bezüglich Bestandsdichten und Vielfalt von Vogelarten hervorzuhebende Gebiete ausgewählt. Für die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten werden für die Vermehrung, Mauser, Rast und Überwinterung wichtige Gebiete festgelegt. Die Vogelschutz-Gebiete "Special Protection Areas" (SPA) erhalten mit der Ausweisung der von Bayern erlassenen Verordnung "Bayerische Verordnung über die NATURA 2000-Gebiete (Bayerische NATURA 2000-Verordnung – BayNat2000V)" vom 19.02.2016 den erforderlichen Schutzstatus. Diese Unterschutzstellung nach Landesrecht ist zum 01.04.2016 in Kraft getreten. In der deutschen Übersetzung werden die SPA als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) bezeichnet. Die Vogelschutzgebiete wurden in Bayern bereits 2006, geändert 2008, durch Verordnung geschützt. Die BayNat2000V aus 2016 löst die ältere Verordnung ab.

Ähnlich wie für den FFH-Bericht ist auch ein Bericht über den Erhaltungszustand der Vogelarten gemäß Vogelschutz-Richtlinie im Abstand von sechs Jahren zu erstellen und der Europäischen Kommission vorzulegen.

NATURA 2000 - Vogelarten

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