PFC- Belastung in Oberflächengewässer
Mit der Oberflächengewässerverordnung vom Juni 2016 wurde die Umweltqualitätsnorm (UQN) der Europäischen Union für PFOS von 0,65 ng/L für Oberflächengewässer in nationales Recht umgesetzt. Um einen Überblick über die aktuelle PFC-Belastung in bayerischen Fließgewässern zu erhalten, wurde deshalb 2015 die Beprobung an den 38 Überblicksmessstellen gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um das PFC-Spektrum erweitert. Mit dem Messnetz der Überblicksüberwachung werden Messstellen untersucht, deren Abfluss bezogen auf das Einzugsgebiet bedeutend ist. Da an diesen Messstellen die Belastungen des Einzugsgebietes integriert wiedergegeben werden, ist damit auch eine Einschätzung des oberhalb liegenden Bereiches möglich. Die Überblicksmessstellen (siehe Abb. 4) sind dabei in drei Gruppen eingeteilt, die im Dreijahreszyklus untersucht werden. Innerhalb eines Jahres erfolgt die Beprobung an den Messstellen vierteljährlich.
An zwei Messstellen konnten keine PFC in Konzentrationen größer der BG nachgewiesen werden. An 24 Stellen liegt die PFC-Summenkonzentration im einstelligen ng/L-Bereich. Für die Messstelle Donau, Kelheim liegen noch keine Untersuchungsergebnisse vor.
Am häufigsten und in den höchsten Konzentrationen wurden PFOS und PFOA detektiert, gefolgt von den kurzkettigen perfluorierten Carbonsäuren PFHxA, PFPeA und PFBA. Auch die kurzkettige PFBS konnte an der Messstelle Hallstadt am Main in vergleichsweise hoher Konzentration nachgewiesen werden. Die langkettigen Parameter PFNA, PFDA und PFDoA wurden nur an wenigen Messstellen in der Regel im Bereich der Bestimmungsgrenze nachgewiesen. Die teilfluorierten Fluortelomersulfonsäuren 6:2 FTS und 8:2 FTS wurden nur an der Messstelle Main, Kahl nachgewiesen und bei einer Untersuchung auch in deutlich hoher Konzentration. PFUnA und 4:2 FTS wurden in keiner Probe in Konzentrationen größer der BG von 1 ng/L gefunden.
An 36 Messstellen wurden sowohl 2007/08 als auch in den Jahren 2015 bis 2017 PFC-Untersuchungen durchgeführt. Für diese Messstellen liegen aus den Untersuchungsjahren 2007/08 insgesamt 92 Messergebnisse vor, für die Untersuchungsjahre 2015 bis 2017 97 Messergebnisse. Die Bestimmungsgrenzen aller Einzelparameter lag in 2007/08 im Bereich von 1 bis 4 ng/L. In den jüngeren Ergebnissen wird die Bestimmungsgrenze von 1 ng/L sicher eingehalten. Da ein Vergleich der mittleren Konzentrationen der Einzelverbindungen und der PFC-Summe aus den unterschiedlichen Untersuchungsjahren aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungsgrenze nicht zulässig ist, wurden die gemessenen Werte in Konzentrationsbereiche zusammengefasst. Da das Analytikspektrum 2007/08 acht Einzelverbindungen umfasste, beschränkt sich der Vergleich auf diese Substanzen.
Für die Einzelverbindungen PFOA und PFOS kann eine deutliche Abnahme der hohen Konzentrationen > 10 ng/L nachgewiesen werden. Dagegen bleiben die Konzentrationen der kürzerkettigen PFBS und PFHxA in etwa gleich. Die Ergebnisse deuten an, dass die geplanten bzw. bereits durchgeführten Regulierungen und Beschränkungen für PFOA und PFOS sich positiv auf die Konzentrationen im Gewässer auswirken und eine Abnahme bewirkt haben.
Die Sondermessstelle Alz/ Hohenwart wird seit Mitte 2006 kontinuierlich viermal im Jahr beprobt, da sie im Abstrom des Chemieparks Gendorf liegt. Hier wurde ab 2008 das Analysespektrum zusätzlich auf ADONA erweitert, da diese Substanz seit diesem Zeitpunkt in der betroffenen Produktion als Ersatzstoff für PFOA eingesetzt wird. Seit 2006 geht die PFOA-Konzentration in der Alz deutlich zurück. Seit 2016 liegt die PFOA-Konzentration im unteren zweistelligen ng/L-Bereich. Die ADONA-Konzentration schwankt nach anfänglich hohen Werten (Maximum 16.000 ng/L) seit 2009 um einen Mittelwert von etwa 2.500 ng/L.
MOSAIC-Projekt
Im Rahmen des Projekts MOSAIC (Monitoring-Offensive Schadstoffe) werden von ca. 900 Flusswasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Bayern ca. 500 je mindestens 4 Mal u.a. auf PFC in der Wasserphase untersucht. Pro Jahr werden ca. 90 (operative) Messstellen untersucht, die Projektlaufzeit beträgt sechs Jahre (2018-2024).