Ein wichtiges Schutzgut

Was das Trinkwasser anbelangt, geht es uns in Bayern sehr gut. Haben wir Durst, können wir den Wasserhahn aufdrehen und frisches Trinkwasser in bester Qualität genießen. In vielen Teilen der Erde ist das nicht der Fall. Damit wir weiterhin frisches Wasser aus der Leitung genießen können – und dies auch den Generationen nach uns nicht vorenthalten bleibt – muss das Grundwasser, aus dem das Trinkwasser in Bayern überwiegend stammt, wirksam und nachhaltig geschützt werden. Deshalb gibt es in Bayern verschiedene Ansätze, die Hand in Hand greifen, um das Grundwasser zu schützen.

Flächendeckender Grundwasserschutz – die Vorsorge gilt überall

Für das ganze Land gilt grundsätzlich der allgemeine, flächendeckende Grundwasserschutz. Verankert ist er in einer Reihe von Regelungen und Gesetzen die letztlich alle gewährleisten sollen, dass sich die verschiedenen Nutzungen in der Fläche, wie beispielsweise Verkehr oder Landwirtschaft, nicht negativ auf das Grundwasser auswirken.

Wasserschutzgebiete – drei besondere Zonen für den Trinkwasserschutz

Das Schild mit der markanten Aufschrift "Wasserschutzgebiet" haben wir alle schon einmal gesehen. Aber was genau hat es mit diesen Wasserschutzgebieten auf sich?

Zusätzlich zum allgemeinen, flächendeckenden Grundwasserschutz werden Gebiete, in denen Trinkwasser gewonnen wird und Bereiche besonderer Empfindlichkeit vorhanden sind, als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Wasserschutzgebieten gelten nochmals strengere, weitergehende Regelungen zum Schutz des dortigen Grundwassers. Die Schutzgebiete sind wiederum meist in drei Schutzzonen unterteilt:

  • Zone I – Fassungsbereich: dies ist der Bereich, der sich direkt um die Wassergewinnungsanlage herum befindet. Der Fassungsbereich ist eingezäunt und darf nur vom Wasserwerkspersonal betreten werden. Durch die Zone I wird die Wassergewinnungsanlage vor Verschmutzungen jeglicher Art geschützt.
  • Zone II – Engere Schutzzone: diese Zone dient vor allem dazu, das Grundwasser vor gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen zu schützen. Hier ist die Düngung mit organischem Material wie Jauche, Gülle oder Festmist sowie die Beweidung und auch Bebauung verboten. Die Größe der engeren Schutzzone richtet sich nach der Fließzeit des Grundwassers. Die äußere Grenze ist so bemessen, dass das Grundwasser 50 Tage benötigt, um die Gewinnungsanlage zu erreichen. In diesem Zeitraum werden potenziell gefährliche Mikroorganismen abgebaut.
  • Zone III – Weitere Schutzzone: durch diese Zone soll das Grundwasser vor weitreichenden Verschmutzungen geschützt werden, zum Beispiel durch schwer abbaubare Chemikalien. Hierzu wird der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sehr stark eingeschränkt. Die weitere Schutzzone orientiert sich am Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage, deckt jedoch meist nicht das komplette Einzugsgebiet ab.
Illustration einer Landschaft mit den drei Schutzzonen eines Wasserschutzgebietes. Ein Wasserschutzgebiet besteht aus mehreren Zonen

Ausführlichere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie in Broschüren zum Thema:

Auch außerhalb dieser besonders empfindlichen Gebiete müssen wir mit der kostbaren Ressource Grundwasser sorgsam umgehen. Jeder kann durch sein persönliches Handeln Einfluss auf die Qualität des Grundwassers nehmen.

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