Besondere Vorsorge beim Trinkwasserschutz
Trinkwasser ist ein Naturprodukt
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel! Obwohl so kostbar, ist es dennoch ein sehr preiswertes Getränk. So, wie es aus dem heimischen Wasserhahn kommt, ist es:
- rein, klar und keimarm
- mineralstoffhaltig und erfrischend.
Diesen Schatz, den die Natur uns schenkt, gilt es zu erhalten und zu schützen. Da Trinkwasser in Bayern zu 98% aus Brunnen und Quellen gewonnen wird, hat der vorbeugende Schutz des Grundwassers einen wichtigen Stellenwert. Das Grundwasser wird überwiegend durch in den Boden einsickerndes Niederschlagswasser gebildet. Dieses Wasser ist somit Verunreinigungen durch Luftschadstoffe oder Belastungen durch die Flächennutzung ausgesetzt. Die verschiedenen Bodenschichten wirken als Filter und bieten so dem Grundwasser einen natürlichen Schutz vor diesen Einwirkungen. Um dieses natürliche Schutzpotential zu erhalten bzw. mangelnde Schutzwirkung auszugleichen ist es wichtig, Bodeneingriffe zu vermeiden und die Gefahr von Schadstoffbelastungen zu begrenzen und so die Trinkwasserqualität sicherzustellen.
Vorsorgen ist besser als Heilen
Dieses Prinzip aus der Medizin gilt in besonderer Weise auch für das Grundwasser, denn das Grundwasser hat ein "langes Gedächtnis". Verschmutzungen, die sich einmal im Wasser befinden, lassen sich - wenn überhaupt - nur mit aufwendigen und teuren Verfahren wieder entfernen.
Dabei ist Grundwasser sehr vielfältigen Gefährdungen aus Siedlung, Gewerbe, Verkehr, Rohstoffgewinnung und Landwirtschaft ausgesetzt.
Wir müssen das Grundwasser in seiner natürlichen Reinheit erhalten, weil es unsere wichtigste Trinkwasserressource ist.
Instrumente des Grund- und Trinkwasserschutzes
Allgemeiner Grundwasserschutz
Im Rahmen des Allgemeinen Grundwasserschutzes wird das Grundwasser flächendeckend vor Beeinträchtigungen geschützt. Regelungen hierzu finden sich in den Wassergesetzen sowie in einschlägigen Vorschriften, wie zum Beispiel der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung oder der Düngeverordnung.
In den ermittelten Einzugsgebieten von Wasserversorgungsanlagen können bereits besondere Vorsorgen im Hinblick auf den Trinkwasserschutz getroffen werden. Größere Vorhaben sind im Rahmen von Genehmigungsverfahren (Baurecht, Immissionsschutzrecht) zu prüfen und können danach mit entsprechenden Auflagen zugelassen oder aber ganz abgelehnt werden.
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Um Konflikte mit konkurrierenden Vorhaben schon im Planungsstadium zu erkennen und frühzeitig zu vermeiden, sollen die empfindlicheren, aber noch nicht durch ein Wasserschutzgebiet zu sichernden Teile eines Trinkwassereinzugsgebietes in den Regionalplänen als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete oder zumindest als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden. Der Trinkwasserschutz hat dann gegenüber konkurrierenden Planungen hier den Vorrang.
Trinkwasserschutzgebiete
Wo die vorgenannten Anforderungen nicht ausreichen, um Risiken für die öffentliche Wasserversorgung abzudecken - namentlich im empfindlichen Umfeld von Brunnen und Quellen - müssen besondere Vorsorgen hinzukommen. Von den hydrogeologischen Gegebenheiten, aber auch von der Entfernung zur Wasserfassung hängt es ab, in welchem Maße die Anforderungen zu erhöhen sind. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen wird daher ein Wasserschutzgebiet dann wie ein Maßanzug auf die örtliche Situation zugeschnitten. Die notwendige Größe eines Wasserschutzgebiets kann dabei von weniger als 1 ha bis mehrere Quadratkilometer reichen.
Um die Wasserfassung herum werden in der Regel drei Zonen ausgewiesen, um dem jeweiligen Schutzbedürfnis entsprechend abgestufte Beschränkungen festlegen zu können.
Die Schutzzonen heißen:
- Weitere Schutzzone (Zone III):
sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen zum Beispiel durch Chemikalien im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage.In der Regel soll diese Zone das gesamte Einzugsgebiet eines Brunnens oder einer Quelle umfassen. Wenn zum Beispiel mächtige Erdschichten über dem Grundwasser einen guten Schutz gewährleisten oder der Grundwasserleiter eine gute Reinigungswirkung besitzt, kann das Wasserschutzgebiet entsprechend kleiner dimensioniert werden. - Engere Schutzzone (Zone II):
sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Für die Bemessung wird eine Fließzeit von 50 Tagen angesetzt, bevor das Grundwassers die Wasserfassung erreicht, da in dieser Zeit ein ausreichender Abbau von Bakterien und Viren gewährleistet ist. - Fassungsbereich (Zone I):
er schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung (Betretungsverbot, Einzäunung).
Schutzgebiete sichern unser Trinkwasser
Ordnungsrecht
Für Wasserschutzgebiete werden Einschränkungen und Verbote formuliert und durch Rechtsverordnung festgesetzt. Wichtigstes Ziel ist, die schützende Grundwasserüberdeckung weitgehend zu erhalten, also größere Bodeneingriffe zu vermeiden. Im übrigen gilt es, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf ein vertretbares Maß zu beschränken oder ggf. ganz fernzuhalten (zum Beispiel Industrieanlagen, Pipelines, Tanklager). Aber auch im Zusammenhang mit Verkehrswegen, Wohnbebauung, Stallungen etc. sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen (Beseitigung von Niederschlagswässern, Dichtheitsprüfungen bei Kanälen und Behältern) erforderlich. Ebenso ist besondere Vorsicht bei der land-wirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung angezeigt, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln und Nitrat ins Grundwasser zu vermeiden.
Kooperation
Bei Beschränkungen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung ist das Wasserversorgungsunternehmen gesetzlich zu Ausgleichsleistungen verpflichtet. Über diese gesetzliche Verpflichtung hinaus schließen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte in vielen Fällen freiwillige Vereinbarungen über weitergehende Bewirtschaftungsbeschränkungen ab. Dies reicht von Vereinbarungen über bestimmte, mit Prämien verbundene Einzelmaßnahmen bis zu großräumig angelegten Kooperationsmodellen, bei denen die Wasserversorger durch Beratung und finanzielle Anreize Maßnahmen zur grundwasserschonenden Landbewirtschaftung, zum Beispiel die Umstellung auf ökologischen Landbau, fördern.