Aufsichtliche Maßnahmen des LfU in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren
Welche Aufsichtsmaßnahmen beim Betrieb kerntechnischer Anlagen werden wahrgenommen?
Mit dem Beauftragungsschreiben des Umweltministeriums vom 31.12.1975 wurden dem LfU Einzelmaßnahmen der Aufsicht auf dem Gebiet des Strahlenschutzes in kerntechnischen Anlagen übertragen.
Gegenwärtig werden diese in folgenden Anlagen und Einrichtungen wahrgenommen:
Kernkraftwerke (außer Betrieb)
Kernkraftwerk Isar 2
Kernkraftwerke (im Rückbau)
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Kernkraftwerk Gundremmingen Block A, Block B, Block C
Kernkraftwerk Isar 1
Forschungsreaktoren (in Betrieb)
Forschungs-Neutronenquelle der Technischen Universität München
Forschungsreaktoren (außer Betrieb)
Forschungsreaktor München
Forschungsreaktor Neuherberg
Standortzwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
Grafenrheinfeld
Gundremmingen
Niederaichbach
Sonstige Anlagen
Framatome GmbH, Karlstein
Framatome GmbH, Forschungszentrum Erlangen Süd
Siemens AG, Karlstein
Technische Universität München, ZTWB Radiochemie München RCM
Die wichtigsten Einzelmaßnahmen sind im Folgenden genannt
- Überwachung der Umgebung kerntechnischer Anlagen auf radioaktive Immissionen
- Überprüfung der Anlage hinsichtlich Ortsdosisleistung und Kontamination mit radioaktiven Stoffen
- Überprüfung der Messtechnik zur Personendosisüberwachung, Freigabe und Emissionsüberwachung
- Überprüfungen der Strahlenschutzmaßnahmen sowie der den Strahlenschutz betreffenden Aufzeichnungen
- Überwachung der Personendosismessung
- Einsatz in Katastrophen- und Störfällen
- Betrieb des Kernreaktor-Fernüberwachungssystems
- Überprüfung der Abgabe und Ableitung radioaktiver Stoffe
- Überprüfung des Freigabeverfahrens nach §§ 31-42 StrlSchV
Welche Instrumente stehen der Aufsichtsbehörde zur Verfügung?
Aufsichtliche Begehungen
Zur Überprüfung der o.g. Beauftragungspunkte finden regelmäßige aufsichtliche Begehungen des LfU oder eines zugezogenen Sachverständigen in den kerntechnischen Anlagen statt. Ebenso finden regelmäßig wiederkehrende Prüfungen an einzelnen Überwachungssystemen statt. Diese Kontrollen dienen dem Nachweis, dass der Betreiber seinen entsprechenden Prüf- und Überwachungspflichten nachgekommen ist.
Beispiele aus dem Begehungsprogramm
- Funktionsfähigkeit der Aktivitätsüberwachungseinrichtungen im Abluftkamin, an den Abwasserübergabestationen und in den Zwischenkühlkreisläufen
- Gammadosisleistung auf dem Gelände, Ortsdosisleistung innerhalb der Anlage und Kontaminationszustand der Räume
- Überprüfung der Freigabemesstechnik, der Inkorporations- und Verschleppungsmessstellen
- Überprüfung der Aufzeichnungen über durchzuführende Routinemessungen
Auswertung von Berichten der Betreiber
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Auswertung von Berichten der Betreiber. Entsprechend den Auflagen im Genehmigungsbescheid und gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die Betreiber von kerntechnischen Anlagen verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde unaufgefordert und in regelmäßigen Abständen Betriebsberichte vorzulegen.
Die Aufsichtsbehörde wertet diese Berichte aus und nimmt gegebenenfalls weitere Überprüfungen vor Ort vor.
Beispiele zu Berichten
- Meldungen über mit Luft und Wasser abgegebene radioaktive Stoffe
- Strahlenexposition des Betriebspersonals sowie Berechnungen der jährlichen Strahlenexposition in der Umgebung
- Beschreibung und Planung der bei Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehenen Strahlenschutzmaßnahmen
- Bestandsmeldungen über vorhandene radioaktive Stoffe
Kernreaktor-Fernüberwachung
Eine ununterbrochene behördliche Beobachtung, vor allem der von Kernkraftwerken mit Abluft und Abwasser abgegebenen radioaktiven Stoffe, ist allein durch Betriebsbegehungen und wiederkehrende Prüfungen sowie durch Überwachung der Anlagenumgebung nicht möglich.
Bayern hat deshalb bereits seit 1978 als erstes deutsches Bundesland alle in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke und den Forschungsreaktor FRM II an ein Kernreaktor-Fernüberwachungssystem (KFÜ) angeschlossen.
Die Auswertung der hierbei erhaltenen Messergebnisse bildet ein weiteres Standbein unserer Aufsichtsmaßnahmen.
Durchführung von Kontrollmessungen
In regelmäßigen Abständen sowie auch in Einzelfällen werden vom LfU eigene Proben in den kerntechnischen Anlagen genommen und im Aufsichtslabor des LfU gemessen, bzw. Kontrollmessungen vor Ort und in der Umgebung durchgeführt. Dadurch erhält man unabhängige Messergebnisse, die mit den Daten der Betreiber verglichen werden können. Dies ermöglicht die Bestätigung der Betreibermessergebnisse oder ggf. die Erkennung von messtechnischen und qualitativen Defiziten.
Beispiele
- Probenahme und Kontrollmessungen an zur Freigabe gem. §§ 31-42 StrlSchV vorgesehenem Material
- Kontrollmessung von Raumluftfilter
- Probenahme und Kontrollmessungen an Reaktorwasser- und Abwasserproben
- Probenahme und Kontrollmessungen an zum Transport bereitgestellten radioaktiven Versandstücken
- Probenahme und Kontrollmessungen im Rahmen der Umgebungsüberwachungsprogramms
Weiterführende Informationen
Links
- Forschungsneutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II)
- Strahlenschutz beim Rückbau kerntechnischer Anlagen
- Kernreaktor-Fernüberwachungssystem (KFÜ)
Dokumente
- Strahlenschutzverordnung - PDF