Formular ÖFK 2020-Gastkennung für Gemeinden und kreisfreie Städte (FIN-Web+ Zugang)
Beantragung einer personenbezogenen Gastkennung
Bitte füllen Sie die Felder (ohne Sonderzeichen wie z.B. "&") sorgfältig aus! Fehlerhaft ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet!
Soll z.B. ein externes Büro für die Meldung von Flächen beauftragt werden, benötigt das Büro eine sogenannte Gastkennung von der Gemeinde. Die Gemeinde muss je Büro eine personenbezogene Gastkennung beantragen und an das Büro weitergeben.
Die Anzahl der Gastkennungen sind auf ein unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren!
Die Formulardaten werden verarbeitet...
Wichtige Hinweise
Übertragung der Meldepflicht
Das Formblatt "Übertragung der Meldepflicht auf Dritte" ist von der Gemeinde auszufüllen. Dieses muss der Auftragnehmer bei jeder Flächenmeldung ins ÖFK hochladen.
Personenbezogener Datenschutz bei der Weitergabe einer Gastkennung
Wir weisen darauf hin, dass mit der Gastkennung die ÖFK-Rechte der meldepflichtigen Behörde weitergegeben werden, auch die Rechte zur Einsicht von Anlagen. Diese können personenbezogene Daten enthalten. Bei einer Weitergabe an Dritte (z.B. Planungsbüros), die nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Zugriff auf diese personenbezogenen Daten haben, ist mit diesen Dritten durch die weitergebende Stelle ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ökoflächenkataster (LfU), E-Mail: Ökoflaechenkataster.
Vielen Dank!
Ihr ÖFK-Team