Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)

Ökologie und Standortansprüche

Steinkrebse bevorzugen sommerkalte kleine Oberlaufbäche und Gräben. Heute finden wir Steinkrebsbestände hauptsächlich in naturnahen Waldbächen und Wiesengräben in extensiv bewirtschafteten Regionen. Gelegentlich ist er mit dem Edelkrebs vergesellschaftet. Wegen seiner geringen Größe von nur knapp 12 cm war die wirtschaftliche Bedeutung des Steinkrebses relativ gering, er ist heute ganzjährig geschont. Deshalb wurde er auch im Vergleich zum Edelkrebs wenig gehandelt und besetzt. Sein geographisches Verbreitungsmuster ist dementsprechend weitgehend natürlich.

Allerdings wurde und wird er wie auch der heimische Edelkrebs durch eine Pilz-Erkrankung, die sogenannte "Krebspest" massiv reduziert. Die bayerischen Steinkrebsbestände befinden sich insgesamt in einer abnehmenden Entwicklung. Steinkrebsweibchen tragen vergleichsweise wenig, meist nur knapp über 50 Eier. Für den Schutz des Steinkrebses sind natürliche Gewässerstrukturen und eine gute Wasserqualität in den Oberlaufbächen von großer Bedeutung. Außerdem muss unbedingt vermieden werden, krebspestübertragende, gebietsfremde Krebsarten einzubringen. Nicht umsonst ist dies fischereirechtlich strikt verboten.

Motivation/Bedarf für Schutzmaßnahmen

Das Hauptvorkommen des Steinkrebses in Deutschland liegt in Bayern und Baden-Württemberg. Schwerpunkte der aktuellen Verbreitung in Bayern stellen das oberbayerische Voralpengebiet dar. Der Steinkrebs ist in Bayern sowohl in den Anhängen II und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere Bayerns als "stark gefährdet" gelistet.

Im Zuge der Ausbreitung gebietsfremder Flusskrebsarten, die den für unsere heimischen Krebse tödlichen Krebspest-Erreger übertragen und zudem als starke Konkurrenten auftreten, gehen die Bestände des Steinkrebses weiter zurück. Darüber hinaus gerät auch der Steinkrebs, wie viele andere aquatische Organismen, zunehmend durch die Folgen des Klimawandels unter Druck. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die noch vorhandenen Steinkrebspopulationen zu schützen und zu fördern. Aus diesem Grund führt das Landesamt für Umwelt (LfU) bereits seit einigen Jahren Schutzmaßnahmen für den Steinkrebs durch.

Ziel der Schutzmaßnahmen

Das vorrangige Ziel der Maßnahmen ist, die noch vorhandenen Steinkrebsvorkommen in Bayern zu schützen, zu erhalten und zu fördern. Hierbei steht die Wiederansiedlung von Steinkrebsen in geeigneten Gewässern mit vormals erloschenen Steinkrebsbeständen im Vordergrund. Dort sollen sich selbst erhaltende Populationen aufgebaut werden. Wichtig ist zu verhindern, dass sich gebietsfremde Krebsarten in unseren Gewässern weiter ausbreiten. In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und nach einer Einzelfallprüfung kann es sinnvoll sein, Krebssperren zu errichten. Krebssperren sind im Gewässer installierte technische Wanderhindernisse, welche ein Aufsteigen von invasiven Flusskrebsarten verhindern und somit heimische Flusskrebsbestände schützen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, die Habitatbedingungen in strukturell verarmten Gewässerabschnitten zu verbessern in dem Strukturelementen eingebracht werden. So wird das Angebot von Einständen und Versteckmöglichkeiten für Steinkrebse deutlich erhöht. Dies kann zu einer Vervielfachung der Individuenzahlen in einem Gewässerabschnitt führen. Hierzu gehören nicht nur Strukturelemente im Gewässer selbst, wie beispielsweise Steine oder Wurzelstöcke. Zu Strukturierung zählt auch Uferbepflanzung, die Schatten spendet und somit Gewässer kühl hält. Sie bietet zusätzlich neue Verstecke zwischen dem Wurzelwerk.

Inhalt

Die erfolgreiche Nachzucht der Steinkrebse in der Teichanlage der LfU-Dienststelle Wielenbach stellt die Grundlage für die Wiederbesiedlung geeigneter Gewässer dar. Da die Zucht sehr komplex ist, ist es umso erfreulicher, dass in der Vergangenheit bereits mehrere hundert Jungtiere im Alter von ein und zwei Jahren in ausgewählten Zielgewässern ausgebracht werden konnten. Zielgewässer sind solche, in denen der Steinkrebsbestand infolge der Krebspest ausgelöscht wurde und keine natürliche Wiederbesiedlung stattfinden kann. Wenn diese Gewässer nach wie vor den Lebensraumansprüchen von Steinkrebsen gerecht werden, kann nach Erlöschen der Krebspest eine Wiederansiedlungsmaßnahme sinnvoll sein. Um den Erfolg solcher Artenschutzmaßnahmen zu kontrollieren, wird in den Zielgewässern ein Monitoring durchgeführt. Darüber hinaus wird im Rahmen der FFH-Richtlinie bereits seit vielen Jahren ein bayernweites Krebsmonitoring durchgeführt, um den Zustand der heimischen Krebspopulationen zu überwachen.

Laufzeit

ab 2012

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