Bodenschutz und Versiegelung
Nach den bodenschutzrechtlichen Bestimmungen ist Boden allgemein zu schonen, er soll vor Störungen, Beeinträchtigungen, Verschmutzungen und Verlust geschützt werden. Die örtlichen Bedingungen brachten es mit sich, dass größere mit Altlasten belastete Bodenmengen andernorts verwertet werden mussten und das Bodengefüge auf dem Gelände durch das Baugeschehen zum größten Teil verändert wurde. Umso wichtiger war es, verfügbare, unbelastete Böden auf dem Gelände zu belassen und sie bei der Gestaltung so zu verwenden, dass eine natürliche Bodenbildung und - dynamik wieder in Gang kommen kann.
Ein großes Augenmerk wurde auf eine möglichst geringe Versiegelung von Verkehrsflächen gelegt:
- Der Anteil der Verkehrsflächen am Gesamtgelände beträgt ca. 21.000m2 bzw. knapp 30%, ohne Hinzurechnung der Ausgleichsfläche ca. 19.500m2 bzw. ca. 36%.
- Hoher Fugenanteil und begrünte Fugen wo nur möglich, damit die Bodenfunktionen gestärkt und Lebensraum auch in Belagsflächen geschaffen werden konnten. Etwa 1/4 der Belagsflächen ist gering versiegelt (Rasenfugenbeläge, Schotterrasen), 41% sind mäßig versiegelt (Pflaster, Platten, Ungebundene Decken, Dränbeton).
- Die Befestigungs- bzw. Versiegelungsgrade wurde je nach Funktion der Fläche möglichst niedrig gewählt, um die Versickerung des Niederschlagswassers in der Fläche selbst zu ermöglichen. Der durchschnittliche Versiegelungsgrad aller Verkehrsflächen liegt bei ca. 0,66, was einer insgesamt mäßigen Versiegelung entspricht.
- Schutz von Boden und Grundwasser in sensiblen Bereichen (LKW-Verkehr, Anlieferung, Wartung von Fahrzeugen etc.): ca. 1/3 der Verkehrsflächen sind deshalb stark versiegelt (Asphalt, Betondecken, Einfassungen, Pflasterzeilen usw.).
Das Oberflächenwasser wird in der Regel breitflächig oder über Mulden versickert, nur die stark versiegelten Verkehrsflächen (ca. 1/4) sind an die Kanalisation angeschlossen, um Gefährdungen für das Grundwasser auszuschließen.