Immissionsschutzanforderung bei der Umsetzung von Tierwohlställen in Bayern – Schwerpunkt Schweine

Um Erfahrungen zur Emissionshöhe und Immissionswirkung von tiergerechten Außenklimaställen zu gewinnen, führte das LfU das vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanzierte Projekt "Immissionsschutzanforderung bei der Umsetzung von Tierwohlställen in Bayern – Schwerpunkt Schweine" im Zeitraum von November 2020 bis April 2024 durch. In den Jahren 2022 bis 2023 wurden Messkampagnen für die Stickstoffdynamik und Geruch im Umfeld von bis zu vier Praxisbetrieben durchgeführt. Die Messergebnisse wurden anschließend mit den Ergebnissen von Ausbreitungsrechnungen verglichen, um Erkenntnisse über die Emissionen zu erhalten.

Die wichtigsten Ergebnisse des Projekts werden im Folgenden zusammengefasst:

  • Die Vergrößerung des Platzangebotes bei tiergerechten Haltungsverfahren führt aufgrund der Schaffung von Funktionsbereichen für Fressen, Aktivität und Ausscheidung zu keinen erhöhten Emissionen im Vergleich zu konventionellen Haltungsverfahren.
  • Das Emissionsverhalten von tiergerechten Haltungsverfahren für Mastschweine in Bezug auf Gerüche wird durch die bisherigen Emissionsfaktoren der VDI 3894 Blatt 1 tendenziell überschätzt. Daher wird die Anwendung eines Geruchsemissionsfaktors für tiergerechte Außenklimaställe (Mastschweine) von 30 GE/(s×GV) empfohlen. (Abkürzungen: GE: Geruchseinheit; s: Sekunke; GV: Großvieheinheit)
  • Aufgrund der hedonischen Einstufung von Gerüchen hin zu weniger intensiven und weniger unangenehmen Wahrnehmungen kann der Gewichtungsfaktor von 0,65 aus Anhang 7 der TA Luft (Tabelle 24) für Mastschweine auch für tiergerechte Haltungsverfahren im Bereich der Ferkelerzeugung für Anlagen bis 90 Sauenplätze zur Anwendung empfohlen werden.

Für den Vollzug wurden auf Basis der Ergebnisse Handlungsempfehlungen und Auflagenvorschläge für einen emissionsarmen Betrieb von tiergerechten Außenklimaställen in der Schweinehaltung erarbeitet.

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