Lärmaktionsplanung
Auf Basis der Lärmkarten sind von den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlegendes Ziel der Lärmaktionspläne soll sein, vorhandene Lärmprobleme zu erkennen und zu analysieren und im Bedarfsfall konkrete Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festzulegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.
Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt. Hierbei sind Belastungen durch mehrere Lärmquellen zu berücksichtigen. Es ist auf Prioritäten einzugehen, die sich aus der Überschreitung von Grenzwerten oder anderen Kriterien ergeben.
Näheres zur Lärmaktionsplanung in Bayern bietet die von der Regierung von Oberfranken geführte Seite zu diesem Thema.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.