Lärmkartierung – Umsetzung und Datengrundlage
In Bayern erfolgt die landesweite Kartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume zentral durch das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Das LfU ist ebenso für die Kartierung der acht Ballungsräume (München, Nürnberg, Augsburg, Erlangen, Fürth, Ingolstadt, Regensburg und Würzburg) sowie der beiden bayerischen Großflughäfen München und Nürnberg zuständig.
In den Ballungsräumen werden neben den Hauptverkehrsstraßen auch die übrigen relevanten Straßen kartiert, die Straßenbahnen und oberirdisch verlaufenden U-Bahnen sowie die Gewerbe- und Industrieanlagen, die unter die IED-Richtlinie (IED-Anlagen) fallen. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) kartiert die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken und sonstige Schienenstrecken.
Lärmbelastungskataster
Das LfU hat für eine einheitliche und wirtschaftliche Datenhaltung und -bereitstellung ein Lärmbelastungskataster (LBK Bayern) aufgebaut. In dieser Datenbank werden alle für die Kartierung erforderlichen Eingangsdaten und alle Kartierungsergebnisse gespeichert und archiviert.
Die für den Vollzug der EG-Umgebungslärmrichtlinie erforderlichen Daten werden im LBK Bayern zusammengefasst. Zudem fungiert es als Schnittstelle zwischen den in diversen Datenformaten vorliegenden Eingangsdaten und den schalltechnischen Berechnungsprogrammen. Nach Ablauf der Berechnungen werden auch die jeweiligen Ergebnisse (Isophonen, Immissionspunktraster, Fassadenpegel) in das LBK Bayern überführt. Mittels einer speziellen Auswertesoftware lassen sich die gespeicherten Ergebnisdaten thematisch analysieren und entsprechend der Berichtspflichten kategorisieren; so kann die Anzahl der Betroffenen in verschiedenen Gebieten (zum Beispiel in einer Gemeinde oder einem Regierungsbezirk) nach Pegelklassen differenziert bestimmt werden.
Datenbasis
Die Qualität der zu erstellenden Lärmkarten und somit deren Verwendbarkeit für die Aktionsplanung hängt in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit der für die schalltechnischen Berechnungen erforderlichen Daten sowie deren Genauigkeit ab. Benötigt werden sowohl geometrische Daten (Geländemodell, Lage und Höhe der Schallquellen sowie der Ausbreitungshindernisse etc.) als auch die dazugehörigen akustisch bedeutsamen Sachdaten, wie Verkehrsmengen, -zusammensetzung und Straßenoberfläche. Für statistische Auswertungen der betroffenen Personen bedarf es zudem der Anzahl der Einwohner je Haus.
Für die Berechnungen in Bayern wurde das genaueste derzeit bei der bayerischen Landesvermessung verfügbare Geländemodell verwendet. Gebäudegrundrisse mit Adress- und Höhenangabe stammen ebenfalls von der Landesvermessung. Außerhalb der Ballungsräume bezieht das LfU die Straßendaten von der Straßenbauverwaltung. Zur Bestimmung der Höhe und Lage der Lärmschutzeinrichtungen wurden vorhandene Bilddaten ausgewertet. Die Daten für die zulässigen Geschwindigkeiten wurden zugekauft. Die zur Kartierung der Ballungsräume und Flughäfen erforderlichen Daten (Verkehrsdaten) wurden von diesen bereitgestellt.