FAQ: Per- und Polyfluorierte Chemikalien

Was kann ich selber tun, um den PFAS-Eintrag in die Umwelt zu vermindern?

Viele Produkte werden mit Hilfe von PFAS hergestellt (zum Beispiel Teflon) oder enthalten selber noch PFAS (zum Beispiel Textilien). Für den Verbraucher ist dies oft schwer nachvollziehbar. Viele Hersteller werben zwar mittlerweile mit einer PFOS/PFOA-freien Herstellung, sind aber nur auf andere fluorierte Verbindungen umgestiegen. Diese sind zwar i.d.R toxikologisch weniger problematisch aber trotzdem persistent, also in der Umwelt nicht abbaubar. Aktuell haben sich bereits einige Textilproduzenten vor allem im Bereich Outdoor-Bekleidung verpflichtet, möglichst keine PFAS mehr bei der Produktion zu verwenden. Informationen finden sich meist auf den jeweiligen Herstellerseiten im Internet. Darüber hinaus kann jeder für sich prüfen, ob eine schmutz- und wasserabweisende Beschichtung für den jeweiligen Einsatzzweck (Bekleidung, Heimtextilien, Haushaltsgeräte) wirklich unerlässlich ist.

Wie stark ist unsere Umwelt in Bayern mit PFAS belastet?

Auf Grund ihrer schmutz-, farb-, fett-, öl- und gleichzeitig wasserabweisenden Eigenschaften finden die perfluorierten Chemikalien Anwendungen in zahlreichen Industrie- und Konsumprodukten. Beispielsweise werden sie eingesetzt bei Textilien zur Imprägnierung und Beschichtung (zum Beispiel Outdoor-Bekleidung), in Galvaniken (zum Beispiel in Bädern zur Verchromung von Autoteilen). Durch diese breite Anwendung auch in Konsumprodukten findet sich flächendeckend eine gewisse – wenn auch sehr niedrige – Grundbelastung.

In Bayern gibt es im Umfeld von einigen Schadensfällen, primär verursacht durch fluorhaltige Löschschäume, verschiedene punktuelle Belastungen mit PFAS. Das LfU arbeitet in Kooperation mit den Wasserwirtschaftsämtern und den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden konsequent an der Erfassung weiterer möglicher Schadensfälle.

Einen aktuellen Überblick zu bekannten Schadensfällen in Bayern finden Sie im Bericht gemäß Landtagsbeschluss zu PFAS in Bayern 09/2024

Kann ich in Gewässern baden, in denen PFAS nachgewiesen wurde?

Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich am 29. August 2024 in einem Schreiben auf Antrag gegenüber dem Bund-Länder-Arbeitskreis Badegewässer (BLAK) zur grundsätzlichen Bewertung von PFAS in Badegewässern und Meeresschäumen geäußert. Das UBA leitet aus den zukünftig geltenden Grenzwerten für Trinkwasser eine vertretbare Konzentration der PFAS-20 von 2,0 μg/l und der PFAS-4 von 0,4 μg/l in Badegewässern ab. Dabei geht das UBA von einem Worst-Case-Szenario mit einer oralen Wasseraufnahme pro Badetag von 100 ml und täglichem Baden im Gewässer aus.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt eine differenziertere Bewertung durch, die von einer Verschluckrate von 50 ml Wasser pro Badegang von einer Stunde (aus Studien für Kinder abgeleitet) und von 50 Badetagen pro Jahr in dem zu bewertenden Gewässer ausgeht und eine PFAS-Aufnahme in Höhe des von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten TWI von 4,4 ng/kg Körpergewicht und Woche zulässt (TWI, tolerbale weekly intake). Der Bewertungsansatz des LGL erlaubt im Vergleich zum Vorschlag des UBA eine realitätsnähere Beurteilung des gesundheitlichen Risikos beim Baden in PFAS-belasteten Gewässern und berücksichtigt speziell auch Kinder. Nach dem Bewertungsansatz des LGL ist das Baden in einem Badegewässer mit einem PFAS-4-Gehalt von 0,9 µg/l für ein Kleinkind von 10 kg Körpergewicht bei vollständiger Ausschöpfung des TWI gesundheitlich unbedenklich.

Kann ich Fisch aus Gewässern essen, in denen PFAS nachgewiesen wurde?

Im August 2013 hat die EU-Kommission PFOS in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen. Als relevante Umweltqualitätsnorm (UQN) gilt seither EU-weit ein Wert von 9,1 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg), der in Fischen nicht überschritten werden darf. Diese UQN wurde zum Schutz der menschlichen Gesundheit beim Verzehr von Fisch abgeleitet.

Der korrespondierende Wert für die Wasserphase beträgt 0,65 Nanogramm pro Liter (ng/L), der in Gewässern im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden darf. Diese Werte gelten mittlerweile auch in Deutschland (OGewV 2016).

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht (KG) pro Woche abgeleitet. Gemäß der Bewertung der EFSA kann die genannte Menge der vier Substanzen jede Woche auch lebenslang aufgenommen werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Menschen zu erwarten sind. Eine entsprechende Absenkung und Erweiterung der Umweltqualitätsnorm auf eine Reihe weiterer PFAS wird derzeit vorbereitet. Fische, die nicht nur für den Eigenverzehr aus einem Gewässer entnommen werden, unterliegen dem Lebensmittelrecht. Für die vier von der EFSA bewerteten PFAS (PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS) sowie deren Summengehalt gelten seit 01.01.2023 drei Kategorien von Höchstgehalten (in Abhängigkeit von der Fischart), die in der Verordnung (EU) 2023/915 im Anhang I unter der Nummer 4.2.2.1 zu finden sind. Für den Eigenverzehr empfiehlt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Anglern als mögliche Vielverzehrer von Fischen aus einem bestimmten Gewässer, vorsorglich die Menge ihres regelmäßigen Fischverzehrs aus dem Gewässer so anzupassen, dass ihre dadurch möglicherweise bedingte PFAS-Aufnahme unter dem oben genannten TWI-Wert der EFSA bleibt. Weitere Informationen sind über die unten angegebenen Links zu erhalten.

Was tun die Feuerwehren um die Belastung durch PFAS-haltige Löschschäume zu vermindern?

Viele kommunale und auch Werkfeuerwehren haben bereits vor der Verbotsfrist 2011 auf fluorfreie Löschschäume umgestellt. Der bewusste Umgang mit Löschschäumen und die Minimierung des Einsatzes auf den zwingend notwendigen Einsatzbereich sind auch Thema im Bereich der Ausbildung an den Feuerwehrschulen. Umweltverwaltung und Feuerwehrverbände kooperieren seit mehreren Jahren eng, um die Umweltrisiken so weit wie möglich zu minimieren. Ganz vermeiden lassen sich die Risiken aber noch nicht, da noch nicht für alle Einsatzzwecke weniger umweltbelastende Alternativen zur Verfügung stehen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat gemeinsam mit dem Bayerischen Umweltministerium , dem Bayerischen Innenministerium , und den Feuerwehrverbänden den Leitfaden "Umweltschonender Einsatz von Feuerlöschschäumen" herausgegeben, der die wichtigsten Informationen rund um die Themen Umweltschutz und Löschschaum zusammenfasst.

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