Persistente und (sehr) mobile Stoffe
Persistente Stoffe sind nicht nur in Verbindung mit Bioakkumulation besonders besorgniserregend. Sind diese relativ gut wasserlöslich, dann ist ihre Anhaftung (Adsorption) an Boden-, Sediment- und Schwebstoffteilchen in der Regel nur schwach ausgeprägt. Sie können deshalb in Böden und Sedimenten häufig leicht versickern und im Grundwasser über lange Strecken transportiert werden, man spricht daher auch von mobilen Stoffen. Wird Grundwasser oder Uferfiltrat zur Trinkwassergewinnung genutzt, können diese mobilen Stoffe in der Wasseraufbereitung kaum durch Adsorption an Aktivkohle entfernt werden.
Das Umweltbundesamt hat ein Bewertungskonzept mit Kriterien erarbeitet, um Stoffe zu identifizieren, die persistent (P), mobil im Wasserkreislauf (M) und toxisch (T) sind – sogenannte PMT-Stoffe, oder die sehr persistent und sehr mobil sind (vPvM-Stoffe), und veröffentlicht (UBA Texte 127/2019).
Im europäischen Chemikalienrecht (REACH-Verordnung, Artikel 57) ist eine systematische Erkennung und Bewertung dieser Gefährlichkeitsmerkmale im Gegensatz zu persistenten und bioakkumulierenden Stoffen (Artikel 57 d und e) so nicht vorgesehen. Allerdings ist es möglich, Stoffe auch als besonders besorgniserregend – also als "Substances of Very High Concern" (SVHC) – einzustufen, wenn ein vergleichbares Ausmaß an Besorgnis (Artikel 57 f: "equivalent level of concern") vorliegt. 2019 bzw. 2020 hat das Mitgliedstaaten-Komitee der europäischen Chemikalienagentur ECHA die perfluorierten Chemikalien HFPO-DA (GenX) und Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) als erste Stoffe aufgrund ihrer sehr hohen Mobilität und Persistenz als besonders besorgniserregend eingestuft.
Das Lösemittel 1,4-Dioxan und Trifluoressigsäure (TFA) sind weitere typische persistente und mobile Stoffe. Ihr Vorkommen in der aquatischen Umwelt in Bayern hat das LfU in den letzten Jahren durch umfangreiche Untersuchungen belegt.