FAQ: Verfüllung in Gruben und Brüchen: Bodenschutz, Organik- und Humusgehalte
Sofern eine Bestimmung des Organikgehalts notwendig ist (vgl. Verfüll-Leitfaden, Anlage 5), wird empfohlen die Untersuchung nach DIN 19539:2016-12 ("Temperaturabhängige Differenzierung des Gesamtkohlenstoffs (TOC400, ROC, TIC900)") durchzuführen. DIN 19539 verweist hinsichtlich der Probenvorbereitung auf DIN 19747:2009-07, die in Nr. 7.4 ausführt: Für Bodenuntersuchungen ist vorzugsweise ein Siebschnitt größer/kleiner 2 mm zu wählen.
Das Regelverfahren zur erforderlichen Probenvorbehandlung von Bodenproben nach BBodSchV für die Untersuchung auf physikalisch-chemische Kenngrößen und anorganische Stoffe ist ausführlich im LfU – Merkblatt Nr. 3.8/5, Kapitel 2.1 beschrieben. Die dortige Abbildung 2: "Vereinfachtes Schema der Probenvorbehandlung von Böden (Laborprobe) für die Bestimmung anorganischer Stoffe und physikalisch-chemischer Kenngrößen" verdeutlicht, dass in der Regel die Feinfraktion kleiner 2 mm zur Analyse zu verwenden ist. Der TOC zählt zu den physikalisch-chemischen Kenngrößen.
Bei natürlichem Bodenmaterial ist die TOC-Bestimmung grundsätzlich an der Fraktion ≤ 2 mm durchzuführen. Das Labor ist entsprechend zu beauftragen. Bestehen aus gutachterlicher Sicht Gründe für eine Abweichung vom Regelverfahren, ist dies im Vorfeld mit der örtlich zuständigen Fachbehörde abzustimmen.