Einsatz bei Rekultivierungsmaßnahmen und im Landschaftsbau
Der Einsatz von bayerischem Klärschlamm im Landschaftsbau und bei Rekultivierungsmaßnahmen findet fast ausschließlich außerhalb Bayerns (zum Beispiel zur Rekultivierung von Braunkohletagebaustätten oder Kalihalden). Ungefähr 5% des bayerischen Klärschlamms wurden im Jahr 2022 diesem Entsorgungsweg zugeführt.
Die Klärschlämme werden vor ihrer Verwertung teilweise noch einer Kompostierung zugeführt und mit anderen Stoffen gemischt (z.B. Tone, Sande, Bodenmaterial). Die verwendeten Klärschlämme sowie die erzeugten Klärschlammkomposte und –gemische müssen die qualitätsbezogenen Anforderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) einhalten.
Der Einsatz des Klärschlamms bei solchen Maßnahmen deckt sich nicht mit den Zielen der bayerischen Staatsregierung zum Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm. Außerdem sollte bei der Abfallentsorgung nach Möglichkeit eine Entsorgung in der Nähe der Anfallstelle angestrebt werden, da lange Transportwege aus Gründen des Umweltschutzes nicht wünschenswert sind.
Es ist davon auszugehen, dass die für Rekultivierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Flächen weiter zurückgehen werden und dass die Einbauanforderungen (u.a. Begrenzung der Nährstofffrachten) steigen werden. Daher stellt dieser Entsorgungsweg keine dauerhafte Entsorgungslösung dar.
Stand: Juni 2024