Wasserversorgungsunternehmen
Die Gemeinden sind (...) verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu betreiben (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung). Um dieser Aufgabe nachzukommen sind in Bayern 2.232 öffentliche Wasserversorgungsunternehmen tätig.
Grundsätzliches Ziel ist es, die in Bayern bewährte dezentrale Struktur für die Versorgung der Bürger mit Wasser zu erhalten und für die künftigen Anforderungen fit zu machen.