Wärmekraftwerke
Typen von Wärmekraftwerken
Wärmekraftwerke werden unterschieden in:
- Kernkraftwerke; Brennstoff: angereichertes Uran
- Konventionelle Kraftwerke; Brennstoff: Kohle (z.T. unter Zugabe von Klärschlamm), Öl, Gas
- Müllkraftwerke; Brennstoff: Siedlungsabfälle
- Biomassekraftwerke; Brennstoff: zum Beispiel Sägeresthölzer, Holzhackschnitzel, Einjahrespflanzen
- Geothermiekraftwerke
Abwasserarten beim Betrieb von thermischen Kraftwerken
- Abwasser aus der Wasseraufbereitung:
- Abspritzwässer der Feinsiebe und Rückspülwasser der Kiesfilter aus der mechanischen Reinigung des Flusswassers
- Regenerate aus der Spülung der Ionenaustauscher, die zur Aufbereitung von vollentsalztem Wasser (Dampfkreislauf) erforderlich sind
- Abwasser aus dem Kühlsystem:
- Kühlwasser aus Durchlauf- oder Ablaufkühlung
- Abflutwasser aus Kreislaufkühlsystemen
- Entleerungswässer bei Systementleerungen, zum Beispiel im Revisionsfall
- Abwasser aus der Dampferzeugung:
- Absalzung als kontinuierliche Ausschleusung des Kesselwassers zur Verhinderung einer Aufsalzung des Speisewassers
- Abschlämmung des Dampfkessels in längeren Abständen zur Ausschleusung ungelöster Bestandteile
- Regenerate aus der Aufbereitung des überschüssigen Dampfes (Kondensataufbereitung) bei Anlagen mit Kondensatrückführung
- Granulierwasser aus dem Abschreckprozess der bei der Verbrennung verbleibenden Schlacke
- Abwasser aus der wasserseitigen Reinigung der Dampfkessel (Kesselbeizung)
- Abwasser aus der rauchgasseitigen Reinigung zum Beispiel bei der Wäsche von Rauchgaskanälen, Elektrofilter, Luftvorwärmer, Gasvorwärmer
- Abwasser aus der Nasskonservierung des Kessels zum Beispiel bei längeren Stillständen
- Abwasser aus der Rauchgaswäsche
- Abwasser aus dem Kontrollbereich
- Abwasser (schwach radioaktiv) aus Kernkraftwerken
- Häusliches Schmutzwasser
- Einleitung erfolgt in die öffentliche Kanalisation
- Niederschlagswässer
Rechtsvorschriften
- Abwasser aus dem Bereich der Wasseraufbereitung, Kühlsystem und Dampferzeugung unterliegt gemäß § 57 WHG dem Anhang 31 zur Abwasserverordnung.
- Abwasser aus der Rauchgaswäsche unterliegt gemäß § 57 WHG dem Anhang 47 zur Abwasserverordnung.
- ie Einleitung von Kühlwasser richtet sich insbesondere bezüglich der Wärmeeinleitung nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die Einleitung von Kühlwässern.
- Abwasser aus dem Kontrollbereich eines Kernkraftwerks muss nach den Vorschriften des Atomrechtes behandelt werden.