Thermische Nutzung von Gewässern

Der Betrieb von Wärmekraftwerken und Kühlwassernutzung in Industrie und Gewerbe beeinflussen in den Fließgewässern insbesondere den Wärmehaushalt. Zur Minimierung der Abwärme stehen Kühlsysteme mit und ohne Kühlturm zur Verfügung. Die Abwärme wird über das Kühlwasser in das Gewässer eingetragen.

Ein Bereich an einem Fluss an dem Kühlwasser entnommen wird und etwas fliussabwärts das erwärmte Kühlwasser wieder eingeleitet wird. Kühlwasserentnahme- und Einleitstelle am Gewässer

Damit der Charakter des Gewässers erhalten bleibt und das Gewässer seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann, müssen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässertemperatur, den Gewässerabfluss und die Gewässergüte auf ein vertretbares Maß reduziert werden.

Die Wahl eines Kühlsystems wird im Wesentlichen bestimmt durch:

  • Kühlwasserdurchfluss
  • Wärmeeinleitung
  • Sauerstoffeintrag
  • Verdunstung
  • Kraftwerkwirkungsgrad

und ist entscheidend für die Auswirkungen auf das Gewässer.

Im Wasserrechtsverfahren werden zur Erfüllung der genannten Grundsätze von der Wasserwirtschaftsverwaltung fachliche Auflagen und Bedingungen für den optimalen Gewässerschutz vorgeschlagen.

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