Vermeidung von Hochwasser
Sensible Nutzungen vermeiden
Wenn natürliche Überschwemmungsgebiete vom Menschen genutzt werden, drohen gerade dort Schäden durch Hochwasser. Besonders wenn in solchen Gebieten Siedlungen entstehen, werden hochwertige Nutzungen der Hochwassergefahr ausgesetzt. Die wirksamste Vermeidung von Hochwasserschäden ist deshalb der generelle Verzicht von Bebauung in Überschwemmungsflächen, sodass neue Risiken erst gar nicht entstehen. Die Flächenvorsorge bleibt ein wichtiges Ziel der Hochwasserschutzpolitik des Freistaats Bayern und muss auch in Zukunft weiter intensiviert werden. In Einzelfällen kann auch eine Verlegung existierender Gebäude heraus aus dem Gefahrengebiet sinnvoller und wirtschaftlicher als Schutzmaßnahmen sein. Kommunen können bei der Ausweisung neuer Baugebiete durch entsprechende Planung Schäden bereits im Vorfeld verringern. Zu diesem Zweck wurde für Kommunen und ihre Planer die Arbeitshilfe "Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung" entwickelt:
Um Schäden in hochwassergefährdeten Gebieten zu minimieren bzw. nicht weiter anwachsen zu lassen, werden entlang von zahlreichen Gewässern Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) ermittelt und durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vorläufig gesichert bzw. festgesetzt. In Überschwemmungsgebieten (HQ100) gelten Nutzungseinschränkungen und besondere bauliche Schutzvorschriften. Kommunen müssen diese im Rahmen ihrer Bauleitplanung beachten. So ist unter anderem die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich untersagt und nur unter strengen Voraussetzungen ausnahmsweise möglich.
An Risikogewässern werden zusätzlich auch Hochwassergefahrenflächen für ein extremes Hochwasserereignis (HQextrem) ermittelt (sogenannte Risikogebiete). Auch in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind besondere rechtliche Vorgaben zu beachten.
Bestehende Siedlungen, die im vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, genießen zwar Bestandsschutz, jedoch gelten auch hier einige Auflagen, um zu vermeiden, dass das Schadenspotenzial zunimmt. Zum Beispiel müssen Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachgerüstet und regelmäßig von anerkannten Sachverständigen überprüft werden. Neue Gebäude sind nur im Einzelfall unter strengen Voraussetzungen möglich.
Vorläufig gesicherte und festgesetzte Überschwemmungsgebiete sowie Risikogebiete (HQextrem) können im Themenbereich Naturgefahren im UmweltAtlas Bayern eingesehen werden:
- Überschwemmungsgefährdete Gebiete im UmweltAtlas Bayern
- Amtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Nutzungen anpassen – hochwasserangepasst bauen
Ist der Bau in hochwassergefährdete Gebiete unumgänglich, kann hochwasserangepasstes Bauen beziehungsweise Nachrüsten helfen, Hochwasserschäden von vornherein zu verringern. Beispiele sind wasserdichte Kellerfenster oder die Höherlegung elektrischer Leitungen sowie die Vermeidung sensibler Nutzungen zum Beispiel in Kellerräumen.
Bauvorsorge gehört zur Eigenvorsorge und liegt somit in der Zuständigkeit eines jeden Bauherrn. Der Staat hat in diesem Bereich nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Der Freistaat Bayern strebt an, Konzepte des hochwasserangepassten Bauens verstärkt in der Forschung und der Ausbildung für Architekten und Ingenieure zu etablieren.
Nicht zuletzt ist zu beachten, dass Wasser nicht nur "von oben", sondern auch "von unten" kommen kann. Hohe Grundwasserstände nahe den Flüssen oder nach längeren Regenfällen stellen ein nicht zu vernachlässigendes Risiko dar. Auch durch Starkregen können fernab von Gewässern Überflutungen auftreten. Hier ist jeder Einzelne verantwortlich, sich zu informieren und die nötigen Vorkehrungen zu treffen.- Möglichkeiten der Akteure zur eigenständigen Vor- und Nachsorge
- Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und bauliche Vorsorge