Tiefengrundwasser

Tiefengrundwasser regeneriert sich nur langsam. Es nimmt zum Beispiel aufgrund einer mächtigen Überdeckung durch eine gering durchlässige Schicht, aufgrund eines deutlichen Wechsels der hydraulischen Leitfähigkeit (Durchlässigkeit) innerhalb eines Grundwasserstockwerks oder aufgrund einer großen Mächtigkeit des Grundwasserstockwerks nur langsam am Wasserkreislauf teil. Dieses ist die prägende Eigenschaft von Tiefengrundwasser. Tiefengrundwässer können bereichsweise auch mit geringem Flurabstand das erste Grundwasserstockwerk darstellen. Tiefengrundwasservorkommen bestehen unter anderem im Jura (Dogger, Malm), Keuper (Benker Sandstein, überdeckter Sandsteinkeuper) und Tertiär (Vorlandmolasse).

Typisch sind die natürliche Reinheit und ein hohes Alter von mehreren Jahrzehnten bis Jahrtausenden. Bei jedem Eingriff in das Tiefengrundwasser und bei der Nutzung von Tiefengrundwasser besteht ein besonderes Risiko nachteiliger irreversibler Veränderungen der Wasserbeschaffenheit (natürliche Reinheit) und Wassermenge. Auch tiefgreifender Rohstoffabbau oder tiefe Bohrungen können diese empfindlichen Grundwasservorkommen schädigen und sind daher zu vermeiden. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern stellt Tiefengrundwasser eine "eiserne Reserve" für die Versorgung der Bevölkerung in besonderen Not- und Krisenfällen dar und ist daher besonders zu schonen. Wenn keine zumutbaren Versorgungsalternativen vorliegen, darf Tiefengrundwasser nur vorrangig für Trinkwasserzwecke oder gegebenenfalls für Zwecke genutzt werden, für die eine bestimmte Wasserbeschaffenheit erforderlich ist. Dabei sind in beiden Fällen strenge Maßstäbe an eine sparsame und nachhaltige Nutzung anzulegen.

Zu diesen wasserwirtschaftlichen Grundsätzen gibt das Merkblatt 1.4/6 "Tiefengrundwasser – Vorkommen, Schutz und Bewirtschaftung langsam regenerierender Grundwassersysteme" Hilfestellung. Es ist fachliche Grundlage und Rahmen für die gutachterliche Einzelfallentscheidung der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Das Merkblatt geht nach einer Vorstellung der Bewirtschaftungsgrundsätze von Tiefengrundwasservorkommen auf Maßnahmen zu deren Schutz ein. Diese bauen auf drei vereinfachten Modellvorstellungen von Tiefengrundwassersystemen auf, anhand derer die wichtigsten Eigenschaften von Tiefengrundwasservorkommen beschrieben werden. Abschließend werden die Zulässigkeit von Nutzungen, Beurteilungskriterien, wasserrechtliche Aspekte und Grundsätze der wasserwirtschaftlichen Begutachtung von Tiefengrundwassernutzungen erläutert.

Darüber hinaus richtet sich das Merkblatt aber auch an alle Fachleute in davon berührten Wasserversorgungsunternehmen und an Fachbüros, zur transparenten Darstellung der wasserwirtschaftlichen Begutachtung des amtlichen Sachverständigen an den Fachbehörden, ergänzenden Erläuterung fachlicher Grundlagen und wasserwirtschaftlicher Grundsätze in Bayern.

Das Merkblatt wird in Rahmen eines zweijährigen Praxischecks überprüft. Interessierte haben bis Dezember 2025 die Möglichkeit Hinweise, Anmerkungen oder Änderungswünsche dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zu per Mail zu übermitteln ("LfU-Formblatt Stellungnahme, Merkblatt 1.4/6").

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