Ortsbegrünung, Baumschutzverordnung

"Wohnen im Grünen" ist der Traum vieler Menschen, egal ob im innerstädtischen oder im ländlichen Raum. Der Traum gründet auf dem Wunsch nach ruhiger Wohnlage, sauberer Luft, wohnungsnaher Erholung und Naturerleben. Gerade bei der Gestaltung des Ortsbildes - Stichwort "Ortsbegrünung" - haben die Städte und Gemeinden nach Art. 141 Bayerische Verfassung eine besondere Verantwortung, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen. Im Zuge der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewinnen der Ausbau und die Durchgängigkeit von Frischluftschneisen, die Vernetzung innerstädtischer Grünanlagen mit außerstädtischen Grüngürteln aber auch Straßen begleitende Alleen eine herausragende Bedeutung.

Entsprechende Ziele sind im Rahmen der Ortsentwicklung auch mit den Instrumenten der Bauleitplanung zu erreichen. So sollte für den Bedarf an Freiräumen ein Minimum von
10 m2 Grünfläche pro Einwohner zu Grunde gelegt werden, um auch die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen.

Auch die Vorbildfunktion bei der Gestaltung eigener Flächen, wie Spielplätzen, Parkplätzen, auf Friedhöfen oder entlang von Straßen und Wegen, sowie im Bereich öffentlicher Gebäude wie Rathaus, Schule, Kindergarten und Feuerwehrhaus ist nicht zu unterschätzen.

Der Bestand an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann durch Verordnung nach Art. 12, Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ganz oder teilweise geschützt werden, wenn dies zur Belebung des Orts- bzw. Landschaftsbildes beiträgt oder im Interesse des Naturhaushalts - insbesondere zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt oder zur Entwicklung von Biotopverbundsystemen - erforderlich ist. In der Verordnung können die Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten zu Ersatzpflanzungen oder zweckgebundenen Ausgleichszahlungen an die Gemeinde für den Fall der Bestandsminderung verpflichtet werden. Eine solche Verordnung (zum Beispiel "Baumschutzverordnung") kann auch die Gemeinde erlassen.

Herausforderungen und Ziele

Insbesondere in Regionen mit hoher Siedlungsdichte führen teilweise ökologisch bedeutsame Vernetzungsachsen von Lebensräumen durch besiedelte Flächen (zum Beispiel Flussauen) und müssen erhalten, besser noch gestärkt werden. Eine systematische Ortsbegrünung orientiert sich an regionalen und lokalen Gegebenheiten und sollte nicht nur punktuell, sondern vernetzt umgesetzt werden. Hierfür liefert auch die Kartierung der Biotope sowohl im Innen- wie im Außenbereich hilfreiche Informationen. Auch der Landschaftsplan bietet wertvolle Hinweise.

Besonderen Augenmerk verdient die naturnahe Gestaltung, zum Beispiel von großen befestigten Flächen mit wasserdurchlässigen Schotterrasen oder Rasengittersteinen-/matten, von Freiflächen als extensive Wiesen oder an öffentlichen Gebäuden durch Fassadenbewuchs.

Durch die vorbildliche, naturnahe Gestaltung der öffentlichen Freiflächen kann die Kommune die Gartenbesitzer zum Nachahmen im privaten Grün anregen. Eine lebendige Grünraumgestaltung mit heimischen Pflanzen fördert nicht nur die Artenvielfalt, sie dient auch der Verbesserung der Luftqualität und dem Schutz des Trinkwassers. Durch wärmedämmenden Fassadenbewuchs an öffentlichen Gebäuden kann zudem Heizenergie eingespart werden.

Um fließende Übergänge zwischen besiedelter und unbesiedelter Fläche zu schaffen und den Luftaustausch sicherzustellen, sollte zudem eine konsequente Ortsbegrünung über die Bauleitplanung verankert werden. So sind insbesondere wichtige Adern für die Frischluftzufuhr innerhalb der Ortskerne von trennender Bebauung freizuhalten.

Ein Baum produziert pro Stunde 1.200 Liter lebensnotwendigen Sauerstoff und deckt damit den Bedarf von etwa sechs Menschen. Er verbraucht in derselben Zeit ca. 2,4 Kilogramm Kohlendioxid und filtert etwa 7.000 Kilogramm Staub. Um die Leistung eines Altbaumes zu ersetzen, müssten je nach Baumart ca. 200 Jungbäume gepflanzt werden. Deshalb sind größere Bäume besonders wichtig für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes – insbesondere für das Stadtklima und die Reinigung der Luft. Zudem prägen und verschönern Bäume das Ortsbild und bieten heimischen Vögeln und Insekten Nistmöglichkeiten und Nahrung. Zur Sicherung des Gemeinwohls gehört daher der Baumschutz zu den gemeindlichen Aufgaben. Insbesondere sind dabei die Grundstückseigner dafür zu gewinnen, sich ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl bewusst zu werden. Um einen sorgsamen Umgang mit naturschutzrechtlich bedeutsamen innerörtlichen Bäumen und Sträuchern sicherzustellen, empfiehlt sich - neben der Regulierung zum Beispiel durch eine Baumschutzverordnung - insbesondere die Einwohner über deren Bedeutung regelmäßig aufzuklären.

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner stehen den kreisangehörigen Gemeinden in erster Linie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern zur Verfügung.
Die Kontaktdaten finden Sie schnell im Behördenwegweiser Bayern:

Weiterführende Informationen

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