Überwachung der Radioaktivität in Lebensmitteln

Proben aus dem Lebensmittelbereich werden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden auf der Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) überwacht. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt halbjährliche Probennahmepläne, u.a. auch für die stichprobenartige Untersuchung von Wildbret. Die Proben werden von den Lebensmittelüberwachungsbeamten der Kreisverwaltungsbehörden überwiegend aus dem Handel und direkt bei Erzeugern entnommen. In den Radioaktivitätslaboren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden diese Proben gemessen. Die abschließende Beurteilung der Messwerte sowie eventuell notwendige Maßnahmen sind Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Hinweise zu Radioaktivität in Wildbret

Erlegtes Wildbret, das an Andere außerhalb des häuslichen Bereichs abgeben oder verkauft werden soll ("In-Verkehr-Bringen"), ist vorher auf Radioaktivität zu untersuchen.

Von der Europäischen Union (EU) ist für die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln ein Höchstwert von 600 Bq/kg (hier: Becquerel radioaktives Cäsium-137 pro Kilogramm Wildfleisch) vorgegeben worden, der nicht überschritten werden darf.

Verantwortlich für den Nachweis, dass der Höchstwert für radioaktives Cäsium-137 im Wildbret eingehalten wird, ist der Jäger, der Wildbret "In-Verkehr" bringt. In Bayern wurde ein Netz von "Qualifizierten Wildbretmessstellen" (QWM) bei der Jägerschaft eingerichtet, um dort das Wildbret auszumessen.

Die "Qualifizierten Wildbretmessstellen" müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und von der zuständigen Behörde anerkannt sein. Ab 2016 führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Anerkennungen und Kontrollen der QWM durch.

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