Weideschutzkommission

Grundschutz als Präventionsmaßnahme vor Wolfsübergriffen

Der Herdenschutz ist zur Vorbeugung von Wolfsübergriffen (Prävention) ein zentrales Element des bayerischen Wolfsmanagements. Dadurch sollen Schäden bei Nutztieren verhindert werden.

Hält sich ein Einzelwolf oder Wolfsrudel in einem Gebiet dauerhaft auf, so definiert das LfU um den Standort der Wölfe ein Wolfsgebiet (im Sinne des Schadensausgleiches). Werden definierte Wolfsgebiete bekannt gegeben, sind – nach einer Übergangsfrist von einem Jahr – Nutztierhalter verpflichtet, ihre Weidetiere durch den im Bayerischen Aktionsplan Wolf definierten "Grundschutz" zu schützen, um im Falle eines Wolfsübergriffes Ausgleichszahlungen erhalten zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Herdenschutz zumutbar ist.

Als sachgemäßer Grundschutz gilt eine der folgenden Präventionsmaßnahmen oder eine Kombination dieser Maßnahmen:

  • Bei Beweidung einer eingezäunten Weide muss die Einzäunung wolfsabweisend elektrifiziert sein; bei der Gehegewildhaltung muss ein Untergrabenschutz bzw. eine Zaunschürze angebracht sein,
  • Nächtliche Unterbringung in einem elektrifizierten Nachtpferch, einem ortsfesten oder mobilen, geschlossenen Stall,
  • Einsatz von mindestens zwei Herdenschutzhunden pro (Teil-)Herde,
  • Aktive Behirtung von Schafen und Ziegen tagsüber durch einen Schäfer mit Hütehunden.

Detaillierte Informationen zum Grundschutz, zur Lage der Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs, sowie zur Förderung investiver Herdenschutzmaßnahmen in Bayern sind hier zu entnehmen:

Aufgabe der Weideschutzkommission

Die Weideschutzkommission setzt sich paritätisch aus Vertretern der Bayerischen Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung zusammen. In einem mehrstufigen Verfahren wird bewertet, auf welchen Flächen Präventionsmaßnahmen aus fachlicher Sicht als zumutbar erachtet werden und somit Weidetiere vor Wolfsübergriffen geschützt werden können.

Dazu beurteilt die Weideschutzkommission zunächst die Weidegebiete bezüglich ihrer zumutbaren Zäunbarkeit für elektrifizierte Einzäunungen zum Schutz vor Wolfsübergriffen. Anhand digitaler Karten können bestimmte Kriterien für die Prüfung der zumutbaren Zäunbarkeit automatisiert ausgewertet werden. Für einige Kriterien erfolgt zusätzlich eine Beurteilung auf Feldstücksebene vor Ort.

Für bereits bewertete Feldstücke kann die Einstufung ab sofort im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) der Feldstückskarte in der Kategorie "HERDENSCHUTZ ZÄUNBARKEIT" eingesehen werden.

Folgende Kategorien sind dabei sichtbar:

  • zumutbar zäunbar,
  • nicht zumutbar zäunbar,
  • vermutlich zumutbar zäunbar.

Erst nach Rückmeldung durch die Landwirte können bei einer Vor-Ort-Begehung die "vermutlich zumutbar zäunbaren" Flächen entweder in "nicht zumutbar zäunbar" oder "zumutbar zäunbar" eingestuft werden. Hierfür werden die Landwirte von der Weideschutzkommission angeschrieben.

In Gebieten, die nach Abschluss der Untersuchungen zur Zäunbarkeit als "nicht zumutbar zäunbar" kategorisiert sind, werden in einem folgenden Schritt die oben genannten weiteren Elemente des Grundschutzes geprüft. Als Ergebnis der Bewertung werden "nicht zumutbar schützbare Weidegebiete" ausgewiesen. Die Karten mit der Darstellung der Gebietskategorien werden je nach Projektfortschritt laufend aktualisiert.

Eine Einstufung als "nicht schützbares Weidegebiet" durch die Weideschutzkommission hat zur Folge, dass im Falle von dortigen Wolfsübergriffen auf Nutztiere auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen innerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete Ausgleichszahlungen erfolgen und weitergehende Managementmaßnahmen geprüft werden können.

Übersichtskarte

Die hier veröffentlichte Übersichtskarte zeigt "nicht zumutbar schützbare Weidegebiete" (rot) und "nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten" (beige). Weitere Flächen überprüft die Weideschutzkommission in Kartierungen vor Ort.

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