Artenhilfsprogramm Feldhamster (FHP)
Der Feldhamster, der ehemals ein unbeliebter Ernteschädling war und dessen unregelmäßige Massenvermehrung bei den Landwirten gefürchtet war, ist in seinem westlichen Verbreitungsgebiet innerhalb weniger Jahrzehnte zu einer bedrohten Art geworden. In etlichen Regionen Bayerns – wie in Schwaben und Oberfranken – ist er bereits ausgestorben. Weltweit gilt der Feldhamster als vom Aussterben bedroht.
Sein Lebensraum geht durch die intensive Landwirtschaft, effizientere Erntemaschinen und den zunehmenden Flächenverbrauch verloren oder wurde zumindest großflächig entwertet. Davon ist nicht nur der Feldhamster betroffen, sondern auch viele andere Arten der Agrarlandschaft, wie beispielsweise das Rebhuhn, der Feldhase oder die Feldlerche.
Ohne intensive Schutzbemühungen werden diese Arten in der heutigen Agrarlandschaft nicht dauerhaft überleben. Aber die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet für "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" (FFH-Anhang IV) – wie eben den Feldhamster – langfristig überlebensfähige Populationen zu sichern.
Deshalb hat das LfU im Jahre 2002 ein Artenhilfsprogramm entwickelt, um den Rückgang der bayerischen Feldhamsterpopulationen zu stoppen. Im Rahmen dieses Maßnahmenkonzeptes wurden unterschiedliche Module entwickelt, die den Landwirten die Wahl zwischen verschiedenen Bewirtschaftungsmöglichkeiten lassen. Es werden dann entsprechende Entschädigungen gezahlt für den Ertragsausfall sowie für den Mehraufwand, den der Landwirt jeweils durch die feldhamstergerechte Bewirtschaftung hat.
Eine gut etablierte und wirksame Schutzmaßnahme für Feldhamster ist der Ernteverzichtsstreifen im Getreide (FHP3). Dieser bietet Nahrung und Deckung, bis der Feldhamster sich im Oktober für den Winterschlaf unter die Erde zurückzieht. Erst dann werden die Streifen geerntet oder umgebrochen. Bei der Entwicklung dieses FHP 3 wurde die Landwirtschaftsseite – vertreten durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt und Würzburg, die Landesanstalt für Landwirtschaft, den Bayerischen Bauernverband und die Bioland Beratung – eng miteinbezogen, um Bedingungen zu schaffen, die von Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen erfüllt und getragen werden können. Damit soll die Akzeptanz des Programms und somit ein effektiverer Schutz für den Feldhamster gewährleistet werden.
Als neue, mehrjährige Schutzmaßnahme wurde 2021 erstmals die sogenannte "Feldhamsterinsel" etabliert. Hierbei werden Flächen bis zu 6 Hektar groß im 3-Streifenmodel mit abwechselnden Blüh-, Luzerne- und Getreidestreifen extensiv bewirtschaftet. So bieten sie den Feldhamster ganzjährig abwechslungsreiche Nahrung und ausreichend Deckung vor Prädatoren.
Um mittelfristig die Gewissheit zu haben, dass die durchgeführten Maßnahmen dem Feldhamster wirklich helfen, ist ein regelmäßiges Monitoring, wie es bei den Ausgleichsflächen durchgeführt wird, auch beim AHP notwendig.
Die Regierung von Unterfranken stellt generelle Informationen zum Feldhamsterhilfsprogramm bereit und listet für alle betroffenen Landreise mit deren Ansprechpartnern.
Für jeden Landkreis gibt es mit den jeweiligen Förderkulissen verschiedene Flyer. Beispielhaft ist hier der Flyer aus dem Landkreis Würzburg als PDF verlinkt.