Über die Biotopkartierung

Bei der Biotopkartierung erfassen speziell ausgebildete Kartierer im Auftrag des LfU die heimischen Biotope im Gelände, zeichnen sie in Karten ein und beschreiben ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale. Die Biotopkartierung ist für den Naturschutz bereits seit den 1970er Jahren eine wichtige Wissensgrundlage. Sie trägt wesentlich zum Erhalt wertvoller Landschaftsbestandteile und der biologischen Vielfalt bei. Ziel der Biotopkartierung ist, eine Übersicht über die Lage, Verbreitung, Häufigkeit und den Zustand der Biotope zu erstellen. Da die Kartierer nach den einheitlichen Vorgaben des LfU arbeiten, sind die Daten der Biotopkartierung bayernweit vergleichbar.

Herbstliche, gemähte artenreiche Streuwiesen im Moorgebiet Straußenlacke im Landkreis Weilheim-Schongau, die ein kleines Waldgebiet einschließen. Artenreiche Streuwiesen im Moorgebiet Straußenlacke, Landkreis Weilheim-Schongau; Foto: Christopher Meyer, München

Das LfU teilt Biotope in verschiedene Biotoptypen ein, die sich in ihren Gelände- und Standorteigenschaften, dem Vorkommen von Pflanzenarten und deren Pflanzengemeinschaften voneinander unterscheiden. Zum einen gibt es natürlich entstandene Biotoptypen wie Moore, alpine Rasen oder Felsvegetation. Zum anderen Biotoptypen wie artenreiches Wiesen- und Weideland, naturnahe Hecken und Streuobstbestände, die das Ergebnis einer meist langjährigen landwirtschaftlichen Nutzung sind. Auch aufgelassene Steinbrüche, die durch die Gewinnung von Rohstoffen entstanden sind, gehören zu den vom Menschen gemachten Biotopen.

Damit unsere wertvollen Biotope mit ihrer hohen Artenvielfalt auch in Zukunft für nachfolgende Generationen erhalten bleiben, ist ihr Schutz im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) niedergeschrieben. Viele der erfassten Biotope sind laut dem BayNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope" und dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Der Biotopschutz entsteht jedoch nicht durch die Biotopkartierung, diese ist lediglich eine Inventarisierung. Der gesetzliche Schutz eines Biotopes besteht bereits aufgrund der auf der Fläche vorkommenden Pflanzengemeinschaft. Das Gesetz schützt bestimmte Pflanzengemeinschaften unabhängig von deren Erfassung in einer Kartierung. Es gibt auch zahlreiche Biotope, die nur teilweise gesetzlich geschützt oder nicht gesetzlich geschützt sind.

Extensivgrünland; im Vordergrund blühender Apfelbaum Extensivgrünland mit Streuobst am Main bei Hofstetten

Die Biotopkartierung Bayern gliedert sich in drei Teilbereiche: die Alpenbiotopkartierung, die Stadtbiotopkartierung in den kreisfreien Städten und die sogenannte Flachlandbiotopkartierung außerhalb der Alpen und der kreisfreien Städte. In der Vergangenheit wurden auch Biotope in militärisch genutzten Gebieten bei der Militärbiotopkartierung erfasst, jedoch liegt die Zuständigkeit hierfür gegenwärtig beim Bund.

Kartiert wird in der Regel nur außerhalb von großflächigen Wäldern. Kleinflächige Wäldchen mit einer Fläche kleiner 5.000 m2 oder lineare Waldstrukturen, wie z. B. schmale Auwaldbänder („Galerieauwälder“) entlang von Gewässern, werden als Waldbiotop erfasst.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) organisiert die Biotopkartierung bayernweit. Sie erfolgt in der Regel landkreisweise, in den kreisfreien Städten stadtgebietsweise. Innerhalb von FFH-Gebieten wird die Biotopkartierung gesondert Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiete bei der Erstellung von FFH-Managementplänen durchgeführt.

Die Ergebnisse der Biotopkartierung stellt das LfU im UmweltAtlas Bayern unter der Themenkarte "Biotopkartierung" zur Verfügung.

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