Foliensammlung, Teil Gewerbelärm
Wo erforderlich, finden Sie unter dem Titel der Folie Erläuterungen zum Inhalt oder zu Begriffen/Abkürzungen.
Nr: | Folie / Anmerkung |
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G1 |
Gemengelage: |
G6 |
Die Berechnung der Schallausbreitung für Anlagenlärm erfolgt nach DIN ISO 9613-2. Der Einfluß des Bodens kann dabei mit dem Parameter für den Bodeneffekt Agr berücksichtigt werden. Danach errechnet sich mit einem absorbierenden ( G = 1 für porös) Boden unter sonst gleichen Bedingungen ein niedrigerer Pegel als mit einem reflektierenden (G = 0 für hart) Boden (vgl. Folie G7). Das heißt, negative Werte von Agr führen zu Pegelerhöhungen. |
G7 |
Die Abbildung zeigt den Einfluß des Bodens auf den Immissionspegel (vgl. Folie G6). |
G10 |
Bei der Planung eines Gewerbegebiets kann durch eine gestaffelte Belegung (grüne Rechtecke) der Flächen mit zulässigen flächenbezogenen Schalleistungspegeln dafür gesorgt werden, dass ein Immissionsrichtwert (hier Lr = 55 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) am Tage), bei gleicher oder sogar höherer Gesamtschalleistung im Gegensatz zu einer gleichmäßigen Verteilung der Schallleistung (orangefarbenes Rechteck) nicht überschritten wird. |
G11 |
Das Diagramm zeigt, in welcher Entfernung zu einem Gewerbegebiet ein Orientierungs (OW) - bzw. Immissionsrichtwert (IRW) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) für die Nacht eingehalten wird. |
G13 |
De: |
G14 | |
G15 |
In der Abbildung sind typische Aggregate und Fahrzeuge zu sehen, wie sie bei Biogasanlagen Verwendung finden. Daneben sind auch die vom LfU im Rahmen eines Messprogramms an diesen Anlagen festgestellten „A-bewerteten Schallpegel“ (LWA und LI) aufgeführt. |
G27 |
Die Folie enthält die wichtigsten Gesetze und Verwaltungsvorschriften zur Beurteilung von Baulärm und Hinweise auf Quellen die Geräuschemissionen von Baumaschinen enthalten. |