Foliensammlung, Teil Gewerbelärm

Wo erforderlich, finden Sie unter dem Titel der Folie Erläuterungen zum Inhalt oder zu Begriffen/Abkürzungen.

Foliensammlung Lärm - Teil Gewerbelärm
Nr: Folie / Anmerkung
G1

Gemengelage:
Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinander grenzen spricht man von einer Gemengelage. In solchen Fällen wird evtl. ein abweichender Immissionsrichtwert festgelegt.

G6

Die Berechnung der Schallausbreitung für Anlagenlärm erfolgt nach DIN ISO 9613-2. Der Einfluß des Bodens kann dabei mit dem Parameter für den Bodeneffekt Agr berücksichtigt werden. Danach errechnet sich mit einem absorbierenden ( G = 1 für porös) Boden unter sonst gleichen Bedingungen ein niedrigerer Pegel als mit einem reflektierenden (G = 0 für hart) Boden (vgl. Folie G7). Das heißt, negative Werte von Agr führen zu Pegelerhöhungen.

G7

Die Abbildung zeigt den Einfluß des Bodens auf den Immissionspegel (vgl. Folie G6).

G10

Bei der Planung eines Gewerbegebiets kann durch eine gestaffelte Belegung (grüne Rechtecke) der Flächen mit zulässigen flächenbezogenen Schalleistungspegeln dafür gesorgt werden, dass ein Immissionsrichtwert (hier Lr = 55 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) am Tage), bei gleicher oder sogar höherer Gesamtschalleistung im Gegensatz zu einer gleichmäßigen Verteilung der Schallleistung (orangefarbenes Rechteck) nicht überschritten wird.

G11

Das Diagramm zeigt, in welcher Entfernung zu einem Gewerbegebiet ein Orientierungs (OW) - bzw. Immissionsrichtwert (IRW) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) für die Nacht eingehalten wird.

G13

De:
Einfügungsdämpfungsmaß mit Pegelminderung durch ein Hindernis (Lärmschutzwand) oder einer Kombination von Schalldämpfer und Hindernis.

G14
G15

In der Abbildung sind typische Aggregate und Fahrzeuge zu sehen, wie sie bei Biogasanlagen Verwendung finden. Daneben sind auch die vom LfU im Rahmen eines Messprogramms an diesen Anlagen festgestellten „A-bewerteten Schallpegel“ (LWA und LI) aufgeführt.

G27

Die Folie enthält die wichtigsten Gesetze und Verwaltungsvorschriften zur Beurteilung von Baulärm und Hinweise auf Quellen die Geräuschemissionen von Baumaschinen enthalten.

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