Biogasanlagen
In Bayern gibt es derzeit 2.566 Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von 1.237 Megawatt ( "Biogas-Betreiber-Datenbank, BBD", Stand Juni 2019).
Aufgrund der "tieffrequenten Geräuschcharakteristik" geben Biogasanlagen häufig Anlass für Beschwerden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat vor einigen Jahren einen Leitfaden zur "Tieffrequenten Geräuschen von Biogasanlagen und Luft-Wärmepumpen" herausgegeben.
Dort werden unter anderem Maßnahmen zur Lärmreduzierung aufgezeigt. Hauptgeräuschquelle ist der Gasmotor, der in einem Container oder Gebäude (Blockheizkraftwerk-Gebäude, BHKW-Gebäude) untergebracht ist. BHKW-Gebäude bzw. der Container emittieren dann je nach Schalldämmung der Außenbauteile bestimmte Schallpegel, die zu einem Schallleistungspegel LWA umgerechnet werden können. Mit dem Schallleistungspegel LWA wird eine Schallquelle spezifiziert, er ist eine entfernungsunabhängige Größe. Damit können verschiedene BHKW-Gebäude/Container miteinander verglichen werden. Der LWA des BHKW-Gebäudes/Containers wird dabei auch von den unmittelbar aufgestellten Aggregaten wie Luftkühler oder Gasverdichter (siehe Bild oben) mitbestimmt. Kennt man den LWA eines BHKW-Gebäudes lässt sich noch vor der Inbetriebnahme einer Biogasanlage der an einem Wohnhaus in der Nachbarschaft zu erwartende Schallimmissionspegel (Beurteilungspegel) prognostizieren. Das ist vor allem in einem Genehmigungsverfahren von Bedeutung um erforderlichenfalls Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.
In dem vom LfU mit herausgegebenen "Biogashandbuch Bayern" kann mithilfe eines Diagramms (Materialienband Kap. 2.2.2.4 Lärmschutz), der zu erwartende Beurteilungspegel abgeschätzt werden.
Genauere Berechnungen können allerdings nur bei Kenntnis des Geräuschspektrums, hier insbesondere der BHKW-Einheit (siehe unten Abb. 2), erfolgen. In Abb. 2 ist die Frequenzanhebung im Bereich um 80 Hz herum, gut zu sehen. Das ist der Frequenzbereich der von den Nachbarn einer Biogasanlage häufig als "Brummen" bezeichnet wird. Hier sind die unbewerteten Pegel dargestellt. Bei einer Frequenzbewertung mit dem A-Filter, wie es häufig der Fall ist, werden die Frequenzen in diesem Bereich geglättet dargestellt.
Nachfolgende Abbildungen zeigen Schallleistungspegel von BHKW-Gebäuden in Abhängigkeit der elektrischen Leistung.
Zu einer Biogasanlage gehören weitere Aggregate, Maschinen und Fahrzeuge die ebenfalls mit einem Schallleistungspegel LWA spezifiziert werden können:
Die in Abb. 3 in Abhängigkeit der elektrischen Leistung aufgetragenen LWA gehören zu einer Biogasanlage. Beispiel: Bei einer Biogasanlage mit 630 kWeL wurde eine Lüftungsöffnung mit LWA = 80 dB(A), das BHKW-Gebäude mit LWA = 90 dB(A) und der Gasmotor mit LWA = 104 dB(A) festgestellt (Werte gerundet). Bei der Prognose von Schallimmissionspegeln ist zu berücksichtigen, dass nur der Gasmotor, sofern nicht vom Stromversorgungsunternehmen vorübergehend vom Netz genommen, kontinuierlich im Betrieb ist. Rührwerk oder Dosierer beispielsweise, sind dagegen nur zeitweise eingeschaltet.