Umgang mit Bodenmaterial

Vermeiden, Verwerten, Beseitigen

Im Rahmen von Baumaßnahmen fällt häufig Bodenmaterial an, das verwertet oder beseitigt werden muss. Die beste Lösung ist, ausgehobenes Bodenmaterial vor Ort in geeigneter Weise wiederzuverwenden. Ein Bodenmanagement ist die zentrale Lösung für den Umgang mit Bodenaushub. Es schützt vor unerwarteten Problemen und Kosten, ermittelt Möglichkeiten der Vermeidung vor Ort und regelt die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung.

Ja-Nein-Fließschema 'Möglichkeiten der Vermeidung und Entsorgung von Bodenaushub' als Entscheidungshilfe: Ausgangsfrage 'Umlagerung im Baugebiet möglich?' und die drei möglichen Ergebnisse Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung. Fließschema "Möglichkeiten der Vermeidung und Entsorgung von Bodenaushub"

Vermeidung

Die Vermeidung des Anfalls von Bodenmaterial als Abfall hat höchste Priorität. Deshalb ist der Boden bereits frühzeitig in der Planungsphase zu berücksichtigen. Bodenaushub kann vor Ort wiederverwendet werden, zum Beispiel durch Höherlegung des Baugebietes, Grundstücksmodellierung, Tiefgaragenüberdeckung und Dachbegrünung, oder eine aushubminimierende Gründung. Gewachsener Boden, der vor Ort (gegebenenfalls nach Aufbereitung wie zum Beispiel Fraktionierung) wiederverwendet wird, wird nicht zu Abfall. Dort, wo die Böden ausgehoben werden, können sie in der Regel ohne Untersuchung wiederverwendet werden.

Verwertung

Bodenmaterial, welches nicht für Bauzwecke am Ort der Entstehung wiederverwendet wird (Überschussmassen), wird aus rechtlicher Sicht zu Abfall, der unter Umständen untersucht werden muss. Der Untersuchungsbedarf bei Überschussmassen ist insbesondere bei Hinweisen auf erhöhte Stoffgehalte, zum Beispiel in industriell und urban geprägten Gebieten gegeben. Zu entsorgendes Bodenmaterial ist in den meisten Fällen nur aus rechtlicher Sicht Abfall. Es bleibt weiterhin ein wertvoller Rohstoff, der nicht durch Deponierung vergeudet werden darf. Abhängig von der Eignung des Bodenmaterials gibt es verschiedene Verwertungswege:

  • Durch eine Aufbereitung des Bodens wie zum Beispiel Klassierung können nicht-kontaminierte Böden in verschiedene Fraktionen wie z.B. Kiese und Sande getrennt und diese als Recycling-Baustoffe verwertet werden. Kontaminierte Böden können gegebenenfalls durch eine geeignete Behandlung (zum Beispiel Absiebung, Waschung), welche die kontaminierten Bestandteile abtrennt, gereinigt und damit ebenfalls verwertet werden.
  • Atlas der stationären Bodenbehandlungsanlagen in Bayern
  • Vor allem humusreiche, schadstofffreie Böden können in Kompostieranlagen und Erdenwerken verwertet werden.
  • Für humusreiches Oberbodenmaterial (Mutterboden) und kulturfähiges Unterbodenmaterial bietet sich eine Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an, sofern es sich bei dieser Maßnahme um eine Bodenverbesserung handelt und die Anforderungen des § 12 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingehalten werden. Technische Regeln zum Bodenschutz, wie zum Beispiel zur Verwertungseignung von Bodenmaterial, finden sich in der DIN 19731: 1998-05 und DIN 18915: 2018-06. Zur Beurteilung der Verwertungseignung sind Angaben der Art, Herkunft, Menge, Stoffgehalte und physikalischen Eigenschaften des Aufbringmaterials sowie der Stoffgehalte der Böden am Aufbringort notwendig.
  • Ein weiterer Verwertungsweg bietet sich in technischen Bauwerken (Lärmschutzwall, Straßendamm, Straßen- und Wegebau, Hoch- und Tiefbau).
  • Bodenaushub kann auch als Verfüllmaterial in Gruben, Brüchen und Tagebauen verwertet werden.
  • FAQ: Verfüllung in Gruben und Brüchen
  • Über Bodenbörsen kann geeignetes Bodenmaterial an andere Bauvorhaben vermittelt und verwertet werden.

Beseitigung

Wenn eine Verwertung technisch nicht möglich und wirtschaftlich unzumutbar ist, ist die Beseitigung auf einer Deponie entsprechend der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG ) die letzte Wahl. Für unbelasteten Bodenaushub kommen vor allem DK 0-Deponien in Betracht:

Sonderfall – geogen erhöhte Stoffgehalte

Böden können naturbedingt erhöhte Schadstoffgehalte aufweisen. Man spricht auch von geogenen Stoffgehalten. Die Ursachen dieser natürlichen Grundbelastung liegen vor allem im Mineralbestand des Ausgangsgesteins und in pedogenetischen Umverteilungsprozessen (Anreicherung, Verarmung).

So können zum Beispiel in südbayerischen Niedermooren, Anmooren und grundwasserbeeinflussten Böden geogen erhöhte Arsengehalte auftreten.

Die Verwertungseignung von Bodenmaterial kann aufgrund der erhöhten Stoffgehalte eingeschränkt sein. Ein Eingriff in die betroffenen Böden sollte deshalb vermieden werden.

Ist ein Eingriff nicht vermeidbar, sollten die tatsächlichen Stoffgehalte der betroffenen Böden und deren Verwertbarkeit vor Umsetzung abgeklärt werden. Bodenmaterial mit natürlich erhöhten Stoffgehalten sollte ortsnah an vergleichbaren Standorten gemäß dem Grundsatz "Gleiches zu Gleichem" wiederverwendet werden.

Es muss sichergestellt werden, dass anfallendes geogen belastetes Bodenmaterial nicht auf anders- oder unbelastete Böden verlagert oder wiederaufgebracht wird und dort die Bodenfunktionen nachteilig verändert. Nach §6 Abs.4 BBodSchV ist in Gebieten mit erhöhten Stoffgehalten die Verlagerung von Bodenmaterial nur innerhalb dieser Gebiete zulässig.

Teilen